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Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat von Zürich stellt dem Bundesamt für Migration das Duttweiler-Areal in Zürich-West für ein temporäres Bundesverfahrenszentrum zur Verfügung. Das Zentrum soll dereinst 400 bis 500 Asylsuchende und rund 100 Arbeitsplätze beherbergen und dient in der ersten Phase dazu, neue Asylverfahren auszutesten. Das Bundesamt für Migration verspricht sich von dieser Testphase wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf die weitreichende Neustrukturierung des Asylbereichs, die darauf abzielt, die Asylverfahren erheblich zu beschleunigen.

1. Februar 2013

An der nationalen Asylkonferenz am 21. Januar 2013 haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Erklärung dazu bekannt, den Asylbereich mittelfristig umzustrukturieren mit dem Ziel, rechtstaatlich faire, aber raschere Verfahren zu etablieren. Dies bedingt eine Umgestaltung der bisherigen Abläufe und Prozesse, und es setzt voraus, dass die involvierten Partner (Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Hilfswerke etc.) reibungslos zusammenarbeiten. Um die Organisation und die Schnittstellen dieser neuen Verfahren austesten zu können, benötigt der Bund ein grösseres Areal, auf dem ein temporäres Bundesverfahrenszentrum errichtet werden kann.

Handfester Nutzen für Zürichs Bevölkerung

Der Stadtrat von Zürich hat entschieden, dem Bundesamt für Migration das Duttweiler-Areal in Zürich-West zur Verfügung zu stellen. Damit möchte der Stadtrat einerseits einen Beitrag zu einem konstruktiven Umgang mit der Asylpolitik leisten und seinen Teil der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden wahrnehmen. Andererseits hat ein solches Zentrum für die Stadt und ihre Bevölkerung handfeste Vorteile. Der Bund vergütet der Stadt Zürich die für dieses Projekt entstehenden Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben. Die im Bundesverfahrenszentrum untergebrachten Personen werden dem städtischen Kontingent von rund 1900 Asylsuchenden angerechnet. Die Stadt spart jährlich mehr als 1 Mio. Franken, wenn rund 500 Personen weniger auf Kosten der Stadt betreut und untergebracht werden müssen. Zudem ist es eine grosse Erleichterung, dass im angespannten Zürcher Wohnungsmarkt deutlich weniger Wohnraum für Asylsuchende gesucht werden muss. Auch gewährleistet der Bund die Sicherheit und stellt die Schulung der Kinder im Bundeszentrum sicher, was unter anderem die Schulen entlastet.

Areal geeignet, Betrieb für 15 Jahre vorgesehen

Das Bundesamt für Migration (BFM) seinerseits trifft in Zürich auf ideale Voraussetzungen, um die Verfahren in einem grösseren Betrieb auszutesten. Das BFM möchte die Anlagen für die Dauer von 15 Jahren mieten, sodass nach der Testphase ein ordentliches Verfahrenszentrum in den Räumlichkeiten betrieben werden kann.  

Die Planung steht noch in einer frühen Phase, doch haben die Abklärungen ergeben, dass das Areal grundsätzlich geeignet ist. Gegen die Bewilligung des noch zu entwickelnden Bauprojekts werden die üblichen Rechtsmittel möglich sein. Die Stadt Zürich erstellt möglichst rasch ein bauliches Vorprojekt, das sich natürlich ins lebendige Quartier einzupassen hat. Danach werden der Bund und die Stadt Zürich eine detaillierte, verbindliche Vereinbarung zum Projekt abschliessen, in der auch die Entschädigungsfragen geregelt sind. Für die Stadt Zürich fallen netto keine Kosten an.

Das Projekt steht unter Vorbehalt, dass ihm der Stadtrat sowie die Bundesorgane zustimmen. So muss die Finanzierung des Projekts vom Eidgenössischen Parlament genehmigt werden, ebenso ist das Parlament zur notwendigen Verordnung für den Testbetrieb zu konsultieren. Angestrebt wird eine Eröffnung des Zentrums im kommenden Winter.