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Personenfreizügigkeit ohne negative Auswirkungen auf Sozial- und Obdachlosenhilfe

Medienmitteilung

Die Personenfreizügigkeit hat bezüglich der Sozialhilfe keine negativen Auswirkungen. In der Obdachlosenhilfe reicht das Angebot, wenn die Regeln eingehalten werden.

12. November 2013

Die aktuellen Sozialhilfezahlen der Stadt Zürich zeigen weiterhin keine Zunahme von Angehörigen der Staaten der Europäischen Union. Ende September 2013 befanden sich in der Sozialhilfe 1327 Personen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten, für welche die Personenfreizügigkeit gilt. Diese Zahl ist seit mehreren Jahren praktisch unverändert. Sie entspricht einem Anteil von 11,4 Prozent an allen Personen in der Sozialhilfe, was deutlich unterhalb des Bevölkerungsanteils der EU-Angehörigen von gut 20 Prozent liegt.

Kein Handlungsbedarf im Bereich Sozialhilfe

Auch bei den neuen Sozialhilfefällen ist die Anzahl von EU-Staatsangehörigen im mehrjährigen Vergleich stabil. Im dritten Quartal des Jahres 2013 belief sie sich auf 172 Personen. Nur in einer sehr geringen Anzahl von Fällen beantragen EU-Angehörige innerhalb eines Jahres nach der Einreise in die Schweiz Sozialhilfe: In den letzten drei Jahren schwankte der Wert zwischen 0 und 5 Fällen pro Monat, bei insgesamt rund 300 neuen Sozialhilfefällen pro Monat. Die Sozialhilfequote – der Bevölkerungsanteil, der in diesem Jahr zumindest vorübergehend Sozialhilfe bezog – der EU-Angehörigen für das Jahr 2012 lag mit 2,6 Prozent unter der Sozialhilfequote für die ganze Bevölkerung von 5,1 Prozent und sogar unter der Quote bei den Schweizerinnen und Schweizern von 3,6 Prozent.

Damit ergibt die Personenfreizügigkeit für die Stadt Zürich im Bereich Sozialhilfe keine Probleme. Dies nicht zuletzt, weil dank einer Bestimmung im kantonalen Sozialhilfegesetz eine wichtige Rahmenbedingung erfüllt ist: EU-Angehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Stellensuche sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Diese Personen erhalten in Zürich nur Nothilfe, d. h. Unterstützung bei der möglichst schnellen Rückkehr ins Herkunftsland und bis dahin Unterkunft und Verpflegung.

Die Sozialen Dienste beobachten die Entwicklung der Sozialhilfezahlen aufmerksam, damit reagiert werden könnte, falls sich die Situation verändern sollte. Allfällige Massnahmen müssten bei den Migrationsämtern (Erteilen von Aufenthaltsbewilligungen) und bei der Arbeitgeberschaft (Ausstellen von Arbeitsverträgen) ansetzen. Die Sozialhilfe hat kaum Spielraum und nimmt lediglich Melde- und Auskunftspflichten gegenüber dem kantonalen Migrationsamt wahr.

Ausreichendes Angebot in der Obdachlosenhilfe

Das Sozialdepartement stellt sicher, dass in der Stadt Zürich niemand unfreiwillig ohne Obdach bleiben muss. Zu diesem Zweck führen die Sozialen Einrichtungen und Betriebe eine breite Palette von Angeboten, darunter eine Notschlafstelle und eine Nachtpension. In der kalten Jahreszeit führt sip züri zudem Kältepatrouillen durch. Die Angebote der Sozialen Einrichtungen und Betriebe richten sich in erster Linie an Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich sowie an von anderen Zürcher Gemeinden zugewiesene Personen. Personen aus dem Ausland erhalten Nothilfe und Unterstützung bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland.

Die Sozialen Einrichtungen und Betriebe stellen keine starke Zunahme der Anzahl von EU-Angehörigen fest: In der Notschlafstelle ist die Situation stabil, sip züri verzeichnet bei ihren Patrouillen im öffentlichen Raum nur eine geringe Zahl arbeitsuchender Migranten mit ausländischem Wohnsitz. Das bestehende Angebot – das neben den städtischen Angeboten auch die Einrichtungen der privaten Hilfswerke umfasst, die von der Stadt teilweise mitfinanziert werden – ist deshalb ausreichend. Die städtischen Angebote könnten ihre Kapazität auch kurzfristig erhöhen, wenn das nötig werden sollte. Es zeichnet sich aber keine Zunahme von EU-Angehörigen ab, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Zum jetzigen Zeitpunkt würde die Einrichtung zusätzlicher Angebote die Situation nicht entspannen, sondern möglicherweise verschärfen, da eine Sogwirkung zu erwarten wäre. Stattdessen sind die geltenden Rahmenbedingungen konsequent durchzusetzen: Der Sinn der Personenfreizügigkeit ist, dass EU-Angehörige in der Schweiz arbeiten können. Stellensuchende, die auf dem Arbeitsmarkt geringe Chancen haben und nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen können, müssen die Schweiz wieder verlassen.