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Zwischenbilanz zur Umsetzung der Prostitutionspolitik

Medienmitteilung

Die Neuregelung der Strassenprostitution hat die Ziele bezüglich Schutz der Bevölkerung und der Sexarbeiterinnen erreicht. Die Bewilligungsverfahren für Salons gemäss Prostitutionsgewerbeverordnung sind gut angelaufen. Bezüglich baurechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Kleinstsalons in Wohnquartieren besteht noch Klärungsbedarf. Die Massnahmen gegen Menschenhandel zeigen Wirkung.

1. April 2014

Am 26. August 2013 wurde der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen und der Strichplatz eröffnet. Nach sieben Monaten lässt sich eine positive Bilanz ziehen: Am Sihlquai zeigen sich keinerlei Nachwehen. Verlagerungstendenzen in andere legale Strassenstrichzonen, in Gebiete ausserhalb des Strichplans und auf den Strassenstrich in anderen Regionen der Schweiz sind nicht feststellbar. Der Strichplatz Depotweg wirkt sich nicht negativ auf seine Umgebung aus. Die Neuregelung der Strassenprostitution brachte somit für die Bevölkerung eine massive Entlastung von negativen Begleiterscheinungen.

Mehr Sicherheit und besserer Gesundheitsschutz für die Sexarbeiterinnen

Die Sexarbeiterinnen schätzen auf dem Strichplatz gemäss einer Befragung den Fortschritt bezüglich Sicherheit und Infrastruktur. Der Ausbau des sozialmedizinischen Angebots auf dem Strichplatz und die obligatorischen Beratungsgespräche bei der Frauenberatung Flora Dora im Rahmen des seit Anfang 2013 angewendeten Bewilligungsverfahrens für Strassenprostituierte haben die Situation der Sexarbeiterinnen deutlich verbessert. Beklagt werden von den Sexarbeiterinnen Einkommensverluste gegenüber dem Sihlquai. Sie sind die Kehrseite des Erfolgs, dass auf dem Strichplatz die Vermischung der Strassenprostitution mit der Ausgangsszene verhindert werden kann. Diese hatte am Sihlquai zwar zu hohen Umsätzen geführt, die Sexarbeiterinnen aber auch Gefährdungen ausgesetzt.

Die Reduktion des Betriebs bildet sich auch in der Anzahl verkaufter Tagesbewilligungen ab: Pro Abend arbeiteten im Durchschnitt fünfzehn Sexarbeiterinnen auf dem Strichplatz, was gegenüber dem Sihlquai eine Reduktion um rund die Hälfte bedeutet. Aus Sicht der Stadt ist das nicht unerwünscht – entscheidend ist, dass der Strichplatz genug Betrieb hat, um zu funktionieren und das Entstehen Sihlquai-artiger Zustände an anderen Orten zu vermeiden. Die Platzordnung, die vom Personal mit Augenmass angewendet wird, hat sich bewährt: Sie ermöglicht die Durchsetzung von Rahmenbedingungen für einen weitgehend reibungslosen Betrieb und wird fürs kommende Sommerhalbjahr so beibehalten.

Bewilligungsverfahren für Salons laufen

Für Salons ist Ende 2013 die Frist zur Einreichung eines Bewilligungsgesuchs gemäss Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) abgelaufen. Die meisten bewilligungspflichtigen Salons reichten die Gesuche fristgerecht ein. Den übrigen Salonbetreibenden wurde eine Nachfrist bis Ende Februar gewährt. Aktuell liegen 67 Gesuche von Salons vor. Davon wurden inzwischen dreizehn bewilligt, die restlichen werden zurzeit geprüft. Zweck der Bewilligungsverfahren ist die Erhöhung der Transparenz im Prostitutionsgewerbe.

In der 2012 vom Gemeinderat verabschiedeten PGVO wurden Kleinstsalons – Salons mit bis zu zwei Mitarbeitenden – von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Von keiner Seite zur Diskussion gestellt wurde in der damaligen politischen Diskussion eine 2001 in Kraft getretene Bestimmung in der Bau- und Zonenordnung (BZO), dass sexgewerbliche Salons in Wohnquartieren – also unter anderem im Langstrassenquartier – nicht zulässig sind. In Verbindung mit allgemeinen Entwicklungstendenzen in der Stadt, insbesondere der Umnutzung von Liegenschaften zu Wohnungen durch ihre Eigentümerschaft, hat die baurechtliche Unsicherheit aber seit 2006 zu einer Abnahme der Anzahl Kleinstsalons geführt. Zweck der Bestimmung in der BZO war die Bekämpfung von Auswüchsen des Sexgewerbes, weshalb sie von der Stadtverwaltung mit Augenmass, in erster Linie als Handhabe gegen im Zeitpunkt des Inkraftretens bereits bestehende Salons mit starken Emissionen sowie zur Verhinderung von Neueröffnungen in Wohnquartieren angewendet wurde. Im Rahmen der öffentlichen Auflage der teilrevidierten BZO haben NGOs im Dezember 2013 die Streichung des Verbots von sexgewerblichen Salons in Wohnquartieren gefordert. Der Stadtrat hat noch nicht entschieden, ob er dem Gemeinderat eine entsprechende BZO-Änderung beantragen wird. Ziel ist, dass das Prostitutionsgewerbe in einem stadtverträglichen Ausmass im Langstrassenquartier bleiben kann.

Schutz vor Menschenhandel

Ein wichtiges Ziel der PGVO war der Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt, insbesondere Menschenhandel. Auf diesem Gebiet konnten im letzten Jahr Erfolge verzeichnet werden: Die Beratungsgespräche durch Flora Dora eignen sich als vertrauensbildende Massnahme, die spätere Gespräche erleichtert. Die Stadtpolizei führte 2013 31 Verfahren wegen Menschenhandel (2012: 14). Mehr als ein Drittel der Opfer wurden dank der Informationen von Flora Dora erkannt. Die Betreuung der meisten Opfer übernahm die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Die seit Jahren enge Zusammenarbeit dieser Organisation mit der Stadtpolizei hat sich auch im letzten Jahr bewährt.