Global Navigation

Sozialinspektorat muss Leistungen für Gemeinden reduzieren

Medienmitteilung

Aufgrund eines Entscheids des Gemeinderats müssen fünfzehn Vereinbarungen mit Gemeinden bezüglich Leistungen des Inspektorats zur Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe gekündigt und sechs Vereinbarungen vorläufig sistiert werden.

28. Februar 2014

Im Rahmen des Budgetentwurfs 2014 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat Mittel für den Ausbau des Inspektorats zur Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe um zwei Stellen. Damit hätte die grosse Nachfrage anderer Gemeinden nach dieser Dienstleistung der Stadt Zürich erfüllt werden sollen. Eine Mehrheit des Gemeinderats hat die Krediterhöhung jedoch abgelehnt. Die zusätzlichen Stellen wären aufgrund der Verrechnung der Leistungen zu kostendeckenden Tarifen zwar vollständig refinanziert gewesen. Weil aber die Budgetierung gemäss dem Bruttoprinzip erfolgen muss, können diese Stellen nach dem Budgetbeschluss des Gemeinderats nicht geschaffen werden.

Aufgrund des politischen Willens der Mehrheit des Gemeinderats und da mit den bestehenden Ressourcen nur eine beschränkte Anzahl von Ermittlungsaufträgen bearbeitet werden kann, ist das Sozialdepartement gezwungen, die aktuell 24 Leistungsvereinbarungen mit Gemeinden zu reduzieren. 15 Gemeinden muss die Vereinbarung per Ende Juni gekündigt werden. Dies betrifft Gemeinden, die bis anhin keine oder sehr wenige Ermittlungsaufträge erteilt haben und die nicht in Zürichs näherer Umgebung liegen. Gegenüber 6 Gemeinden wird die Vereinbarung sistiert, d.h. von diesen Gemeinden können bis auf Weiteres keine Aufträge mehr angenommen werden. Dies betrifft Gemeinden im Umland der Stadt, die bisher einen gewissen Bedarf an Leistungen des Inspektorats geltend gemacht haben. Ob die sistierten Vereinbarungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden können, ist offen: Es hängt einerseits von der Auftragsentwicklung innerhalb des Sozialdepartements und andererseits von der weiteren politischen Diskussion ab. Mit 3 Gemeinden, deren Bedarf klar ausgewiesen ist und mit denen sich die Zusammenarbeit bereits gut etabliert hat, wird die Vereinbarung im bisherigen Umfang weitergeführt. Ebenfalls bestehen bleibt die 25. Vereinbarung, die mit dem Kanton Glarus abgeschlossen wurde. Den 11 Gemeinden, die gegenwärtig auf der Warteliste stehen, wird eine Absage erteilt.

Hintergrund der Vereinbarungen war der Wunsch vieler Gemeinden, von den in der Stadt Zürich aufgebauten Kompetenzen in der Missbrauchsbekämpfung und der Vertrautheit ihres Sozialinspektorats mit Verwaltungsabläufen zu profitieren. Für kleinere Städte und Gemeinden lohnt sich der Aufbau einer eigenen spezialisierten Missbrauchsbekämpfung nicht, und viele Gemeinden zogen die Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich dem Einkauf privater Angebote vor. Stadtrat Martin Waser fand diese Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll und bedauert, dass der Entscheid des Gemeinderats diese Schritte nötig macht – umso mehr, als die Leistungen zu Vollkosten verrechnet werden und die Rechnung der Stadt Zürich durch den Ausbau nicht belastet worden wäre.

Weitere Informationen