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Bahn frei für den Ausbau subventionierter Kita-Plätze

Medienmitteilung

Der Gemeinderat hat den entsprechenden Zusatzkredit bewilligt

Für Familien mit geringem bis mittleren Einkommen stehen ab sofort zusätzliche vergünstigte Kita-Plätze in privaten Betreuungseinrichtungen bereit. Der Gemeinderat hat dem Ausbau in seiner letzten Sitzung mittels Zusatzkredit zugestimmt. Damit ist der erste Schritt getan, um die bestehende Lücke in der Kinderbetreuung bis spätestens 2018 zu schliessen.

11. Juli 2016

«Wir wollen, dass alle anspruchsberechtigten Eltern bis 2018 einen vergünstigten Kita-Platz finden», fasst Sozialvorsteher Raphael Golta das Ziel des Stadtrats zusammen. Im Rahmen des Strategieschwerpunkts «Lücken in der Kinderbetreuung schliessen» will die Stadt die bislang zahlenmässig beschränkten subventionierten Kita-Plätze ausbauen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien im Rahmen eines Zusatzkredits zum Budget grünes Licht für den ersten Ausbauschritt gegeben.

Eltern mit geringem bis mittleren Familieneinkommen können nun mit dem Beleg ihres Anspruchs auf Subvention bei jeder der 228 privaten Kitas mit Kontrakt um einen Platz für ihr Kind ersuchen. Bislang standen pro Kita nur eine gewisse Anzahl subventionierter Plätze zur Verfügung – neu steht es den Kitas offen, nach Bedarf jeden Platz als subventionierten anzubieten.

Seit zwei Jahrzehnten hat die Stadt Zürich die Anzahl subventionierter Betreuungsplätze in Kitas kontinuierlich erhöht. Bis jetzt konnte die Nachfrage aber noch immer nicht vollständig gedeckt werden. Per 2016 fehlten rund 620 Plätze. Der nun anstehende Ausbau wird in diesem Tempo unter anderem deshalb möglich, weil aufgrund der Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge durch den Kantonsrat Teile der frei werdenden Mittel in der Stadt Zürich gezielt in die ausserfamiliäre Kinderbetreuung investiert werden sollen. Damit leisten der Stadtrat und der Gemeinderat einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wie gelangen Familien zu einem subventionierten Kita-Platz?

Ob eine Anspruchsberechtigung auf einen subventionierten Kita-Platz besteht, entscheiden die finanziellen Verhältnisse, in denen Eltern leben. Zudem müssen die Eltern berufstätig, auf Stellensuche oder in einer Ausbildungssituation sein. Oder aber der Kita-Besuch ist aufgrund der sprachlichen Integration des Kindes nötig oder eine Fachstelle bestätigt die Notwendigkeit der familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund psychischer oder physischer Überbelastung der Eltern. Auf der Website des Schul- und Sportdepartements kann der individuelle Beitragsfaktor (also der Betrag, den Eltern für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen müssen) unter Angabe des steuerbaren Einkommens und Vermögens sowie der Anzahl Betreuungstage selber errechnet werden. Ist der Faktor geringer als 100 Prozent und ist eines der oben genannten weiteren Kriterien erfüllt, können Eltern grundsätzlich eine subventionierte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. In diesem Fall können sie dies beim Schul- und Sportdepartement beantragen. Werden der Antrag bewilligt und der Anspruch bestätigt, können Eltern direkt bei den Kitas ihrer Wahl nach freien Betreuungsplätzen anfragen. Die Eltern müssen dazu den Kitas den bewilligten Antrag sowie den Nachweis in Bezug auf die Berufstätigkeit, Stellensuche usw. vorlegen.

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