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Ausgaben für private Teillohnangebote

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, fünf privaten Teillohnanbietern für die Jahre 2017 bis 2020 jährliche Beiträge von insgesamt maximal 4,6 Millionen Franken zu gewähren.

23. März 2016

Für Sozialhilfebeziehende, die arbeitsfähig, aber momentan nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, stehen Arbeitsplätze in Teillohnbetrieben zur Verfügung. Damit können die Sozialhilfebeziehenden die geforderte Gegenleistung für die erhaltene Unterstützung erbringen und verbleiben im Arbeitsprozess, was ihre soziale Integration und die Chance auf eine spätere Ablösung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Die Teillohnstellen werden teilweise von der Stadt selber, teilweise von privaten Trägerschaften angeboten.

Die fünf privaten Trägerschaften – Feinschliff GmbH, Stiftung Züriwerk, Dock Gruppe AG, Verein Arche Zürich und Verein Caritas Zürich – bieten maximal 181 Plätze an. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, ihnen für die Jahre 2017 bis 2020 jährliche leistungsabhängige Maximalbeiträge von insgesamt 4,6 Millionen Franken zu gewähren. Dies sind rund 2,3 Millionen Franken weniger als in der vorangegangenen Vertragsperiode. Bei der Berechnung berücksichtigt wurde die Auslastung der vergangenen Jahre. Zusätzlich ist ab diesem Jahr die Teilnahme an Arbeitsintegrationsprogrammen für Sozialhilfebeziehende ab dem 55. Altersjahr freiwillig und nicht mehr wie bisher ab dem 60. Altersjahr.

 

 

(Der Antrag wurde vom Stadtrat am 6. April 2016 zurückgezogen (vgl. STRB Nr. 224/2016). Am 20. April 2016 stellte er einen neuen Antrag (vgl. STRB Nr. 344/2016).)

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