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Weiterhin stabile Sozialhilfequote in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Zum vierten Mal in Folge betrug 2015 die kumulierte Sozialhilfequote der Stadt Zürich 5,1 Prozent. Im Jahresdurchschnitt wurden 14 654 Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Zugenommen hat im Zuge der Flüchtlingsbewegungen der Anteil Fälle, die durch die AOZ geführt werden.

24. Mai 2016

5,1 Prozent aller in Zürich wohnhaften Personen wurden im Verlauf des Jahres 2015 durch die Sozialhilfe unterstützt. Damit blieb die kumulierte Sozialhilfequote auf demselben Niveau wie in den Jahren zuvor. Die Zahl der Personen und Haushalte, die durch die Sozialen Dienste unterstützt werden, nahm insgesamt minimal ab. Diejenigen Fälle, die durch die AOZ geführt werden, stiegen hingegen um fast 10 Prozent auf 1912 Fälle an (2014: 1720). Grund dafür ist die höhere Zahl an anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in der Stadt Zürich.

Insgesamt wurden 2015 von den Sozialen Diensten 314 Millionen Franken (2014: 313,2 Millionen) für die materielle Grundsicherung, Wohnkosten, medizinische Versorgung sowie stationäre Aufenthalte, erzieherische Hilfen und Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration aufgewendet. Darin bereits eingerechnet sind auch 43,9 Millionen Franken Aufwandminderung durch Löhne und andere Einkommen von unterstützten Personen. Den Ausgaben stehen 105,3 Millionen Franken an Rückerstattungen gegenüber. Hierzu zählen Rückzahlungen von Behörden, Erbabtretungen, Unterstützung durch Verwandte sowie Rückzahlungen durch die IV, AHV und andere Sozialinstitutionen.

Missbrauchsquote konstant tief

Leicht zugenommen haben die Fälle, in denen die Sozialen Dienste unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe festgestellt haben. Während es 2014 noch 499 waren, stieg diese Zahl 2015 auf 527. Die Rückforderungssumme war entsprechend höher, sie betrug 7,2 Millionen Franken (gegenüber 6,5 Millionen im Vorjahr). Insgesamt wurden 2015 97,7 Prozent der Sozialhilfegelder rechtmässig an Menschen in wirtschaftlicher Not bezahlt. Nur 2,3 Prozent der Summe musste zurückgefordert werden.

Die Sozialbehörde erteilte vergangenes Jahr dem Inspektorat zur Missbrauchsbekämpfung neunzig neue Ermittlungsaufträge. 73 der im Jahr 2015 pendenten Aufträge konnten abgeschlossen werden. Die grosse Mehrheit der Ermittlungen betraf nicht deklarierte Einnahmen. Eine geringere Zahl Verfahren hatten Fahrzeugbesitz und falsche Angaben zur Haushaltsgrösse zum Thema. In 55 Fällen, respektive drei Vierteln der abgeschlossenen Ermittlungen, hat sich jeweils ein Verdacht erhärtet. Die Schadenssumme bei diesen Fällen betrug im Durchschnitt 14 000 Franken, was deutlich unter den Werten der Vorjahre liegt. Zum einen hat die Zahl der Fälle mit Schadenssummen im sechsstelligen Bereich abgenommen, zum anderen konnte in gewissen Fällen der finanzielle Schaden nicht genau ermittelt werden.

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