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Bauprojekt für Bundesasylzentrum nimmt weitere Hürden

Medienmitteilung

Nach der Wahl des Totalunternehmers ist nun der Gemeinderat am Zug

Das auf dem Duttweiler-Areal im Zürcher Kreis 5 geplante Bundesasylzentrum hat weitere Hürden genommen. Der Totalunternehmer für das Bauprojekt wurde bestimmt, die Bausektion des Stadtrats hat die Baubewilligung erteilt und der Stadtrat hat das Projekt verabschiedet. Das Geschäft geht nun an den Gemeinderat. Eine Volksabstimmung darüber ist im Herbst 2017 möglich, frühester Baubeginn ist 2018.

30. November 2016

24,5 Millionen Franken beträgt der Objektkredit insgesamt, den der Stadtrat dem Gemeinderat für den Bau des Bundesasylzentrums auf dem Duttweiler-Areal beantragt. Kosten, die der Gemeinderat und letztlich die Stadtzürcher Stimmbevölkerung zwar genehmigen müssen – dafür aufkommen wird jedoch im Rahmen einer jährlichen Miete der Bund. So will es die 2015 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Stadt, dem Staatssekretariat für Migration sowie dem Bundesamt für Bauten und Logistik. Ein mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt und Bund besetztes Planerwahlgremium hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den Totalunternehmer bestimmt, der die temporären Bauten erstellen soll: Das Rennen machte mit ihrem Angebot über 18,8 Millionen Franken Erstellungskosten die Firma DM Bau AG aus Oberriet mit einer Hybrid-Konstruktion aus Massivmodul- und Holzbauelementen. Die Offerte wurde aufgrund eines Bauprojekts eingereicht, das aus einer Machbarkeitsstudie heraus vom Architekturbüro NRS in situ entwickelt worden war.

Volksabstimmung voraussichtlich im Herbst 2017

Baugesuch wurde im Frühling 2016 eingereicht, parallel zur Totalunternehmer-Submission. Zuvor wurde das Projekt zur Sicherstellung stadträumlicher und architektonischer Qualität dem Baukollegium der Stadt Zürich vorgelegt. Der Entscheid der Bausektion erging im Oktober. Dagegen ist eine Einsprache beim Baurekursgericht des Kantons Zürich eingegangen. Wann mit einem definitiven Bauentscheid gerechnet werden kann, hängt vom weiteren Verlauf dieses Verfahrens ab. 

Der Bund wird das neu zu erstellende Bundesasylzentrum für mindestens fünfzehn Jahre von der Stadt mieten. Die Betriebsdauer ist zweimal um je fünf Jahre verlängerbar, weshalb die maximale Betriebsdauer 25 Jahre beträgt. Der Bau soll das bisherige als Testbetrieb eröffnete Zentrum Juch ersetzen, dessen in die Jahre gekommene Barackenunterkünfte dem in Zürich-Altstetten geplanten Eishockeystadion weichen müssen. Betrieben werden soll das Zentrum gemäss Vereinbarung durch die Asyl-Organisation Zürich (AOZ). Stimmt der Gemeinderat der Weisung zu, könnte eine städtische Volksabstimmung darüber im Herbst 2017 angesetzt werden.

Anliegen der Bevölkerung frühzeitig aufgenommen

Mit der Überweisung an den Gemeinderat beantragt der Stadtrat zudem die Abschreibung eines Postulats zum geplanten Bundesasylzentrum. Es verlangte eine quartierverträgliche und menschenwürdige Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner. Wie der Stadtrat ausführt, wurden bereits in einer frühen Phase des Projekts zentrale Anliegen der Bevölkerung aufgenommen. So wurde bewusst auf eine Umzäunung verzichtet, zudem wurde darauf geachtet, dass die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner durch eine Vielzahl an Rückzugsmöglichkeiten gewährt ist. Ein halböffentlicher, von ausserhalb zugänglicher Raum soll zudem dem Austausch zwischen Organisationen aus dem Quartier oder Freiwilligen und den Asylsuchenden dienen.

Der Stadtrat setzt sich ausserdem beim Bund dafür ein, dass die bestehenden Grundlagen, die den Betrieb von Bundesasylunterkünften regeln, im Sinne eines liberalen Umgangs mit Vorschriften überarbeitet werden. Ein weiteres Postulat, das den Schulunterricht für Kinder und Jugendliche ausserhalb des BAZ anregt, ist noch pendent. Zudem wird der Stadtrat in diesen Tagen eine Petition der Grünen Partei beantworten, die mehrheitlich von Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohnern unterschrieben worden waren. Die Unterzeichnenden der Petition begrüssen den Bau, stellen aber diverse Forderungen zu einer menschenwürdigen Unterbringung, die aus Sicht des Stadtrats mehrheitlich bereits erfüllt sind. Insgesamt steht das Quartier hinter den Neuerungen im eidgenössischen Asylwesen. Dafür spricht auch der Ja-Stimmen-Anteil bei der Abstimmung zum revidierten Asylgesetz vom 5. Juni 2016, der in den Kreisen 4 und 5 85,6 Prozent betrug.