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Integration von vorläufig Aufgenommenen nicht gefährden

Medienmitteilung

Die vorberatende Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer nicht mehr nach Sozialhilfegesetz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu unterstützen, sondern gemäss den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge. Nach Ansicht des Zürcher Stadtrats würde diese Gesetzesänderung die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft deutlich erschweren. Da ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen langfristig in der Schweiz bleibt, ist dies der falsche Weg.

5. Oktober 2016

Über neunzig Prozent der vorläufig Aufgenommenen verbleiben langfristig in der Schweiz. Es wird von ihnen erwartet, dass sie die jeweilige Landessprache lernen und für sich selber sorgen können. Mit diesem Ziel wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Bemühungen im Bereich von Integrationsmassnahmen und aktuell dem Abbau bürokratischer Hürden für die Stellensuche unternommen.

Der Kanton Zürich beschloss in einer Volksabstimmung 2011, vorläufig Aufgenommene nach dem System der SKOS und nicht mehr nach demjenigen der Asylfürsorge zu unterstützen. Die SKOS-Richtlinien setzen gezielt auf Anreizmechanismen und unterstützen im Gegensatz zur Asylfürsorge die Ablösung in den Arbeitsmarkt mit zahlreichen Instrumenten. Dazu gehören etwa Bildungsangebote, Beschäftigungsprogramme und Qualifizierungsmassnahmen. Hinzu kommt, dass die Asylpauschale im Gegensatz zu den SKOS-Ansätzen in aller Regel nur ausreicht, um Flüchtlinge in Kollektivunterkünften unterzubringen. Für die gesellschaftliche Integration ist es aber notwendig, dass die betroffenen Menschen besser früh als spät in normale Wohnungen in einer möglichst durchmischten Nachbarschaft unterkommen.

Die Integration der Schutzsuchenden ist – unabhängig vom ausländerrechtlichen Status – für die Gemeinden eine grosse und ressourcenintensive Aufgabe. Der Zürcher Stadtrat ist aber überzeugt, dass sich diese Bemühungen längerfristig über tiefere Sozialkosten und geringere soziale Spannungen auszahlen. Deshalb engagiert sich die Stadt Zürich seit vielen Jahren auch mit eigenen Mitteln und Projekten, um eine rasche Integration von Beginn an sicherzustellen.

Zur durch die KSSG vorgeschlagenen Gesetzesanpassung gibt es Alternativen: Das eidgenössische Ausländergesetz besagt neu, dass die Unterstützung für vorläufig Aufgenommene unterhalb des Ansatzes für die einheimische Bevölkerung liegen soll. Dies ist auch ohne Wechsel zum System der Asylfürsorge möglich. Etwa durch eine massvolle Reduktion des Grundbedarfs in den SKOS-Richtlinien und unter Beibehaltung der bestehenden Instrumentarien und Mittel.

Der Zürcher Stadtrat fordert den Kantonsrat auf, den Antrag der KSSG nochmals zu überdenken. Sollte das Gesetz dennoch angepasst werden, so ist bei dessen Anwendung darauf zu achten, dass den Gemeinden die gleichen Mittel zur Integration in Gesellschaft sowie Arbeits- und Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen wie heute.

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