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Beitrag für unabhängige Ehe- und Familienberatungsstelle

Medienmitteilung

Die Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung soll wie bisher mit maximal 173 900 Franken pro Jahr unterstützt werden. Dies beantragt der Stadtrat dem Gemeinrat. Neu sollen die Beiträge aber befristet bewilligt werden, wie dies bei anderen Institutionen ebenso der Fall ist.

14. September 2016

Die Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung (ZEF) bietet juristische und psychologische Beratung für Paare und Einzelpersonen zu Fragen von Ehe, Familie, Partnerschaft, Trennung und Scheidung an. Dadurch können Beziehungen stabilisiert werden; im Falle von Trennungen und Scheidungen wirkt die Beratungsstelle darauf hin, dass beide Parteien ihre Aufgaben als Eltern verantwortungsvoll wahrnehmen können. Die ZEF ist im Raum Zürich die einzige unabhängige Beratungsstelle ihrer Art.

Die Stadt Zürich unterstützt die ZEF seit 1933. Bisher geschah dies aufgrund eines unbefristeten Gemeinderatsbeschlusses. Da Beiträge des Sozialdepartements heutzutage grundsätzlich zeitlich befristet auf Basis eines Kontrakts mit den Leistungserbringern ausgerichtet werden, soll die dauerhafte Beitragsberechtigung aufgehoben werden. Die Höhe des jährlichen Beitrags bleibt unverändert bei 173 900 Franken. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb, die ZEF für die Jahre 2017 bis 2020 mit einem leistungsabhängigen Maximalbeitrag im bisherigen Umfang zu unterstützen.

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