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Zahl der subventionierten Kita-Plätze an der Nachfrage ausrichten

Medienmitteilung

Verankerung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz

Alle Eltern mit Anspruch auf einen subventionierten Kita-Platz sollen künftig auch einen erhalten. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnung setzt der Stadtrat seinen Strategieschwerpunkt «Lücken in der Kinderbetreuung schliessen» um. Die Vergabe der vergünstigten Plätze für Familien mit geringen und mittleren Einkommen wird ohne Steuerung durch die Stadt geschehen, zudem werden Kitas administrativ entlastet.

31. Januar 2017

Genügend subventionierte Betreuungsplätze für alle Kinder von anspruchsberechtigten Eltern schaffen: Dieses Ziel formulierte der Stadtrat in einem seiner aktuellen Strategieschwerpunkte. Nachdem bereits vergangenes Jahr zusätzliche Mittel für den Ausbau bereitgestellt wurden, steht nun ein weiterer entscheidender Schritt in der Umsetzung an. Hinter dem Titel «Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung» verbergen sich zahlreiche Neuerungen, die das System der Kitaplatz-Vergabe in der Stadt Zürich sowohl für Eltern als auch für Kindertagesstätten erleichtern werden. In den kommenden Jahren rechnet der Stadtrat dank dieser Massnahmen mit einer Zunahme von 620 subventionierten Kita-Plätzen für Familien mit geringen und mittleren Einkommen. 

Einheitlicher Kostensatz und zwei Wochen Betriebsferien

Die Finanzierung der subventionierten Betreuung im Vorschulbereich basiert in der Stadt Zürich auf Leistungsvereinbarungen mit privaten Anbietern. Daran will der Stadtrat auch künftig festhalten. Wurden diese Plätze bislang durch das Sozialdepartement kontingentiert und fix an die Betreuungseinrichtungen verteilt, können die Kitas neu so viele subventionierte Plätze anbieten, wie sie möchten. Zudem führt die Stadt einen neuen vereinheitlichen Kostensatz ein. Pro Betreuungstag und Öffnungszeiten von 11,5 Stunden erhalten Kitas 120 Franken. Subventioniert werden 240 Tage pro Jahr, was zwei Wochen Betriebsferien gleichkommt. Dies entspricht bereits der heutigen Realität vieler Kitas – wie beispielsweise den von der Stadt betriebenen. 

Tiefere Einkommen profitieren am meisten

Eltern mit geringen bis mittleren Einkommen haben in der Stadt Zürich Anspruch auf einen subventionierten Kitaplatz. Sie bezahlen einen Teil der Betreuungskosten selber, den Rest übernimmt die Stadt. Der individuelle Beitragssatz errechnet sich aus dem steuerbaren Einkommen, Vermögen und Anzahl Personen im Haushalt. Der Mindestbeitrag beträgt 12 Franken pro Tag und Kind, der Maximalsatz beläuft sich auf 120 Franken. Von Subventionen profitieren vor allem Familien mit geringen finanziellen Mitteln. Rund 60 Prozent der Eltern mit subventionierten Kita-Plätzen erzielen ein steuerbares Einkommen von weniger als 60 000 Franken. 

Kitas sollen Leistungen, die über das subventionierte Angebot hinausgehen – längere Öffnungszeiten und zusätzliche Betreuungstage – künftig selber verrechnen können. Das schafft zusätzliche Flexibilität für Eltern und Kitas. Die Trägerschaften der Kitas sollen zudem von vereinfachten Prozessen profitieren können. Während sie bislang den Umfang der Berufstätigkeiten der Eltern abklären mussten, übernimmt neu das Sozialdepartement diese Aufgabe. Kitas sollen unter anderem dadurch administrativ entlastet werden. 

Die revidierte Fassung der Verordnung geht nun zur Genehmigung an den Gemeinderat.

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