Global Navigation

Stadtrat beantragt Referendum über Kantonsratsentscheid

Medienmitteilung

Integration von vorläufig Aufgenommenen soll nicht gefährdet werden

Die Stadt Zürich soll eine Volksabstimmung über den Kantonsratsentscheid zur Unterstützung vorläufig Aufgenommener verlangen. Dies beantragt der Zürcher Stadtrat dem Gemeinderat. Gemäss der Vorlage des Kantonsrats sollen Personen mit Status F anstelle von Sozialhilfe nur noch Asylfürsorge erhalten. Dies ist nach Ansicht der Stadtregierung ein integrationspolitischer Fehlentscheid.

3. Mai 2017

Die Stadt Zürich soll das Referendum gegen einen Beschluss des Kantonsrats vom 3. April 2017 ergreifen. Dies beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat. Der Kantonsrat möchte das kantonale Sozialhilfegesetz dahingehend ändern, dass vorläufig Aufgenommene (Status F) nicht mehr mit Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien unterstützt werden. Stattdessen sollen sie wie Asylsuchende Asylfürsorge erhalten. Mit diesem umstrittenen Beschluss will das Kantonsparlament einen Volksentscheid aus dem Jahr 2011 rückgängig machen. Damals hatte sich eine Mehrheit von 61,4 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für einen Systemwechsel ausgesprochen.

Integration wäre gefährdet

Vorläufig Aufgenommene verbleiben mehrheitlich langfristig in der Schweiz und müssen sprachlich sowie beruflich integriert werden. Dies verlangt der Bund. Mit dem bisher im Kanton Zürich geltenden System der Unterstützung nach SKOS-Richtlinien ist die Finanzierung entsprechender Massnahmen sichergestellt. Dies ist wichtig, da ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen jung ist und nur über geringe oder keine Qualifikationen verfügt. Ein Wechsel zurück zur Asylfürsorge würde die Gemeinden in ihren Möglichkeiten wesentlich einschränken. Damit würde die Integration von vorläufig Aufgenommenen künftig stark erschwert.

Für den Stadtrat wäre eine Rückkehr zur Asylfürsorge bei Personen mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz ein integrationspolitisch falscher Schritt. Dies, weil die grösste Mehrheit der vorläufig Aufgenommenen hier bleiben werden und darum gute berufliche Chancen braucht. Der Stadtrat bemängelt überdies, dass die Gemeinden zu diesem Thema vorgängig nicht durch den Kantonsrat angehört worden sind. Gemäss Kantonsverfassung wäre das Parlament dazu verpflichtet gewesen.

Angesichts der laufenden Referendumsfrist von 60 Tagen beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Vorlage sofort materiell zu behandeln. Stimmt der Gemeinderat zu, gelangt die kantonale Vorlage automatisch zur Volksabstimmung. Damit hätte wiederum die Stimmbevölkerung des Kantons die Möglichkeit, über diese Frage zu befinden.

Weitere Informationen