Reguläre interne Überprüfungen der Sozialen Dienste ergaben vergangenen Oktober, dass in mehreren Sozialhilfefällen Unregelmässigkeiten bei Zahlungen vorliegen. Die Sozialen Dienste tätigten daraufhin weitere Abklärungen. Aufgrund der Ergebnisse erhärtete sich der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin der Sozialen Dienste Zahlungen ohne oder mit falschen Belegen ausgelöst und sich so bereichert hatte. Die Sozialen Dienste reichten daraufhin unverzüglich Strafanzeige ein und übergaben alle Beweismittel der Polizei. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Strafverfahren eröffnet. Das Arbeitsverhältnis mit der betreffenden Mitarbeiterin wurde aufgelöst. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
In Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft haben die Sozialen Dienste alle nötigen Massnahmen in die Wege geleitet, um den Vorfall lückenlos aufzuklären.