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Observation bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch wieder ermöglichen

Medienmitteilung

Gesetzliche Grundlage auf kommunaler Ebene schaffen

Das Inspektorat des Sozialdepartements darf derzeit bei konkretem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch keine Observationen mehr durchführen. Das möchten die Sozialbehörde und der Stadtrat wieder ändern. Sie beantragen dem Gemeinderat, die entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

28. Juni 2017

Seit Juli 2007 ermittelt das Inspektorat bei konkretem Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe und führt dabei auch Observationen durch. Grundlage der Ermittlungstätigkeiten des Inspektorats sind verschiedene kommunale und kantonale gesetzliche Regelungen, die sich an Bundesrecht anlehnen. 2009 verankerten die Zürcher Stimmberechtigten das Inspektorat zur Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe mit einer Mehrheit von knapp 90 Prozent als dauernde Aufgabe in der Gemeindeordnung.

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Oktober 2016 wurde das Mittel der Observation sistiert. Das Urteil wurde im Unfallversicherungsbereich gefällt, hat aber Konsequenzen weit über diesen hinaus. Überall dort, wo staatliche Organe Observationen anordnen, braucht es eine detaillierte gesetzliche Grundlage, die sich nach dem EGMR-Urteil richtet. Handlungsbedarf besteht daher auch im Rahmen der Sozialhilfe.

Status quo auf richtige formale Stufe heben

Obwohl die gesetzliche Regelung der Sozialhilfe weitgehend Sache des Kantons ist, verzichtet der Regierungsrat darauf, die Observationstätigkeit des Inspektorats neu zu regeln. Damit künftig wieder Observationen durchgeführt werden können, ist daher eine gesetzliche Grundlage auf kommunaler Ebene notwendig. Der Kanton hat bestätigt, dass der Stadt Zürich die entsprechende Kompetenz zukommt.

Inhaltlich wird dabei nichts Neues eingeführt. Mit der Vorlage wird die Praxis der vergangenen zehn Jahre einzig auf die richtige formale Stufe gehoben, damit das Inspektorat das Mittel der Observation wieder einsetzen kann.

Wertvolles Instrument der Missbrauchsbekämpfung

Das Inspektorat hat sich in seiner zehnjährigen Tätigkeit als ein wichtiges und wertvolles Instrument in der Missbrauchsbekämpfung erwiesen. Gerade auch dank der Observation, also dem gezielten Beobachten von Personen ohne deren Wissen, war die aufgedeckte Schadenssumme stets höher als die eingesetzten Mittel. Im Jahr 2016 zum Beispiel deckten die Inspektorinnen und Inspektoren eine Summe von 1,6 Millionen Franken auf. Eingesetzt wurden Mittel von 1 Millionen Franken.

Ebenfalls liess sich in den vergangenen Jahren in rund 75 Prozent der Verdachtsfälle, welche dem Inspektorat zur Abklärung übergeben wurden, belegen, dass unrechtmässig Sozialhilfe bezogen wurde. Im Gegenzug trägt das Inspektorat auch dazu bei, dass Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe vom Verdacht des unrechtmässigen Bezugs entlastet werden können. 

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