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Integrationspolitischen Fehler des Kantons verhindern

Medienmitteilung

Der Kantonsrat will vorläufig Aufgenommenen nur noch Asylfürsorge zukommen lassen. Damit gefährdet der Kanton die notwendige Integration dieser Menschen und spart auf dem Buckel der Gemeinden. 26 Gemeinden haben darum das Referendum ergriffen und empfehlen den Stimmberechtigten am 24. September 2017 die Änderung des Sozialhilfegesetzes abzulehnen.

29. August 2017

Am 3. April 2017 hat der Kantonsrat beschlossen, dass vorläufig Aufgenommene (Status F) künftig keine Sozialhilfe mehr erhalten sollen. Stattdessen sollen sie wie Asylsuchende nach den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden. Dieser Schritt ist aus Sicht des «Gemeindekomitees gegen den Integrationsabbau» ein integrationspolitischer Fehler. Darum haben 26 Gemeinden mit rund 690 000 Einwohnenden das Referendum gegen den Kantonsratsentscheid ergriffen. 

Um den vom Bund vorgeschriebenen gesetzlichen Integrationsauftrag für vorläufig Aufgenommene zu erfüllen, müssten Gemeinden künftig zusätzliche eigene Mittel in Integrationsmassnahmen investieren – ohne dass der Kanton diese wie bisher über die Sozialhilfe zurückerstattet. Damit überlasse der Kanton die Gemeinden ihrem Schicksal, erklärten die Sozialvorstehenden aus sechs Zürcher Gemeinden vor den Medien. 

Gewaltige Mehrkosten für die Gemeinden

Laut Remo Vogel, Stadtrat von Wetzikon, wisse man, dass vorläufig Aufgenommene bis zu 90 Prozent langfristig in der Schweiz bleiben, weil sie wegen Kriegen und Konflikten nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Es sei darum falsch, ihre Integration zu gefährden.

«Es braucht Anfangsinvestitionen in diese Menschen, wenn wir sie in den Arbeitsmarkt bringen wollen», sagte Urs Wuffli, Gemeinderat von Neftenbach. «Leider müssen wir feststellen, dass sich der Kanton nach und nach von dieser Aufgabe zurückzieht.» 

Nicolas Galladé, Stadtrat von Winterthur rechnet mit rund 1 Million Franken Mehrkosten für seine Stadt. Die Pauschale des Bundes von 6100 Franken pro vorläufig Aufgenommenem reiche bei weitem nicht aus, um die notwendigen Ausgaben für die Integration dieser Menschen zu decken. Laut Marie-Therese Büsser, Gemeinderätin aus Rüti, müssten sie sich in ihrer Gemeinde fragen, ob man sich Ausgaben für Integrationsmassnahmen überhaupt noch leisten könnte. Rüti gehöre in Sachen Sozialausgaben zu den Top 5 im Kanton. 

Kantonsrat hört Gemeinden nicht an und kippt Volksentscheid

Marie-Theres Büsser führte zudem aus, dass die Stimmberechtigten im Jahr 2011 mit

61 Prozent dem heutigen System zugestimmt haben. «Es erstaunt darum schon sehr, warum innerhalb von sechs Jahren ein damals klar gefällter Volksentscheid wieder geändert werden soll.» Der Kantonsrat kippt aber nicht nur einen Volksentscheid. Er hat es laut Sylvia Veraguth Bamert auch unterlassen, die Gemeinden im Vorfeld anzuhören. Und das, obwohl die Kantonsverfassung das vorschreibt. «Es kann demzufolge nicht erstaunen, dass wir Gemeinden uns übergangen und nicht berücksichtigt fühlen», sagte die Gemeinderätin von Gossau. 

Der Zürcher Stadtrat Raphael Golta bezeichnete den Kantonsratsentscheid als Schnellschuss. Das zeige sich einerseits an der Opposition der Gemeinden, andererseits auch daran, dass die Opposition parteiübergreifend sei. Es werden laut Golta nicht weniger Menschen zu uns fliehen. «Und der Kantonsrat wird die Verantwortung für die betroffenen Menschen auch nicht übernehmen, wenn sie in 10 Jahren ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt noch da sind und auf unsere Unterstützung angewiesen bleiben.» 

Die 26 Referendumgsgemeinden

Bachs, Bäretswil, Bubikon, Dänikon, Gossau, Grüningen, Hinwil, Illnau-Effretikon, Küsnacht, Lindau, Neerach, Neftenbach, Niederhasli, Obfelden, Pfäffikon, Regensdorf, Richterswil, Schlatt, Schöfflisdorf, Seegräben, Steinmaur, Wald, Weisslingen, Wetzikon, Winterthur und Zürich. Sie vertreten gut 690 000 Menschen im Kanton Zürich. Zudem unterstützen Exekutiv-Vertreter aus den Gemeinden Rüti, Maur und Uster das Gemeindereferendum.

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