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Befürwortende gestehen integrationspolitischen Fehler ein

Medienmitteilung

Kantonale Abstimmung zur Änderung des Sozialhilfegesetzes vom 24. September

10 Tage vor der Abstimmung zur Änderung des Sozialhilfegesetzes bricht bei den Befürwortern Hektik aus. An einer Medienkonferenz erklärten sie, mit Vorstössen im Kantonsrat den Kern der eigenen Vorlage wieder ändern und die Integrationskosten für vorläufig Aufgenommene auch künftig an den Kanton weiterverrechnen zu wollen. Mit diesem beispiellosen Vorgehen gestehen nun auch die Befürwortenden ein, dass die zur Abstimmung kommende Vorlage unausgegoren ist und mit einem «Nein» zurück an den Absender geschickt werden muss.

14. September 2017

Geht es nach dem Kantonsrat, sollen vorläufig Aufgenommene künftig nur noch Asylfürsorge statt Sozialhilfe erhalten. Seit zwölf Monaten machen die Gemeinden darauf aufmerksam, dass durch den Wegfall der Sozialhilfe auch die Integration dieser Menschen aufs Spiel gesetzt wird. Der Kantonsrat trat auf entsprechende Gesprächsangebote der Gemeinden nicht ein. Mit ihrer heutigen Kommunikation geben die Befürwortenden der Vorlage zu, dass die Gemeinden mit ihrer Kritik im Recht waren.

Anstatt der Bevölkerung nun aber reinen Wein einzuschenken und sich für eine saubere Neuauflage einzusetzen, flüchten sich die Verantwortlichen 10 Tage vor der Volksabstimmung in leere Versprechungen: man werde dann schon dafür sorgen, dass den Gemeinden keine Mehrkosten entstünden, versprach stellvertretend SVP-Kantonsrat Jürg Trachsel am Dienstag im Talk Täglich von Tele Züri. An der Medienkonferenz von heute, 14. September 2017, blies er ins gleiche Horn: Man werde mit einer parlamentarischen Initiative dafür sorgen, dass die Mehrkosten für die Gemeinden beim Kanton bleiben würden. Und er gab zu, dass der Kantonsrat in dieser Frage einen Fehler begangen habe und sprach von einer Unterlassungs-Sünde, die man korrigieren wolle. Das heutige Vorgehen der Befürwortenden ist auch demokratiepolitisch ausgesprochen fragwürdig. Die Vorlage wurde im Frühjahr durch den Kantonsrat in der vorliegenden unausgegorenen, Form verabschiedet. Darüber entscheidet am 24. September 2017 die Stimmbevölkerung und nicht über abstimmungstaktische Schnellschüsse.

Die Hektik der Befürwortenden lässt sich nur dadurch erklären, dass nach Abschluss der parlamentarischen Beratung die CVP und die BDP sowie Teile der GLP ihre Fehleinschätzung im Parlament realisiert und daher die Seite gewechselt haben. Sie haben erkannt, dass am 24. September nur ein «Nein» die Integration von vorläufig Aufgenommenen zu sichern vermag. Während sie im Kantonsrat noch für die Änderung stimmten, haben sie für die Abstimmung nun die Nein-Parole herausgegeben. Die GLP ist von einem «Ja» zur «Stimmfreigabe» gewechselt, die Stadtsektionen in Zürich und Winterthur empfehlen ebenfalls ein «Nein».

Kantonsrat hätte korrekte Gesetzesberatung haben können

Der Kantonsrat hatte zahlreiche Gelegenheiten, um eine korrekte Gesetzesberatung unter Anhörung von Gemeinden und Fachleuten durchzuführen. Der Kantonsrat hat aber ein brieflich vorgebrachtes Gesprächsangebot des Verbandes der Gemeindepräsidenten genauso ausgeschlagen wie den Rückweisungsantrag aus dem Kantonsrat selben Inhalts.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Stadt Zürich und des Gemeindekomitees gegen den Integrationsabbau)

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