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Positive Bilanz der städtischen Notunterkünfte im Winter 2017/18

Medienmitteilung

Obdachlose Zürcherinnen und Zürcher konnten auch im vergangenen Winter auf die Unterstützung der Stadt zählen: Die Kapazitäten der städtischen Notunterkünfte waren stets ausreichend – niemand musste unfreiwillig draussen übernachten.

3. April 2018

Die Bilanz der vergangenen Wintersaison – betrachtet wird der Zeitraum vom 1. November 2017 bis zum 30. März 2018 – fällt hinsichtlich der Situation von obdachlosen Menschen in der Stadt Zürich positiv aus. Auch während einer längeren Kälteperiode im Februar 2018 musste niemand unfreiwillig draussen übernachten. Zu jeder Zeit hat die Stadt Zürich genügend Notunterkünfte zur Verfügung gestellt. Dank der bewährten Kombination aus Kältepatrouillen von sip züri und der städtischen Notschlafstelle konnte die engmaschige Unterstützung obdachloser Zürcherinnen und Zürcher sichergestellt werden. Und für Menschen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich beziehungswiese im Ausland stand im Sinne der Nothilfe ebenfalls jederzeit ein Bett für eine Nacht zur Verfügung. Auch obdachlosen Familien boten die Familienherbergen der Stadt Zürich genügend Kapazitäten: Im Durchschnitt übernachteten täglich mehr als 100 Personen im speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittenen Angebot.

Präsenz und Unterstützung: die Kältepatrouille von sip züri

Während der Wintermonate rückt die Kältepatrouille von sip züri im Sinne einer Sozialambulanz immer dann aus, wenn der Wetterbericht für die kommende Nacht Temperaturen von unter null Grad Celsius anzeigt. Die Patrouille besteht aus jeweils zwei Mitarbeitenden, die bis 2 Uhr morgens die bekannten Schlaf- und Aufenthaltsplätze von Obdachlosen im Stadtgebiet aufsuchen und bei Bedarf Hilfe anbieten. In den vergangenen Monaten kam es bei über 80 solcher Einsätze zu rund 200 Begleitungen von Personen in städtische oder private Notunterkünfte oder in Ausnahmefällen in die Notaufnahme eines Spitals. Pro Woche konnten so im Durchschnitt drei bis vier Personen in die städtische Notschlafstelle vermittelt werden. Darüber hinaus hat sip züri Obdachlose auch in private Angebote wie Pfuusbus, Open Heart oder Café Yucca triagiert. Die Unterstützung erfolgt auf freiwilliger Basis: Die Mitarbeitenden versuchen die Betroffenen dazu zu motivieren, eine Notunterkunft aufzusuchen. Aktuell gibt es etwa 15 bis 20 obdachlose Personen, die unabhängig von der Witterung grundsätzlich im Freien übernachten wollen. Diese werden regelmässig von sip züri aufgesucht, um sicherzustellen, dass ihre körperliche Verfassung und Ausrüstung die Übernachtung unter freiem Himmel zulässt. Falls hierüber Zweifel bestehen, wird ein Notarzt beigezogen, der je nach Situation auch eine fürsorgerische Unterbringung anordnen kann.

Auslastung der städtischen Notschlafstelle seit Jahren konstant

Die städtische Notschlafstelle ist die einzige ganzjährig geöffnete Notunterkunft für Einzelpersonen in der Stadt Zürich. Sie bietet regulär 52 Schlafplätze und kann in Notsituationen bis zu 80 Personen beherbergen. Die durchschnittliche Belegung im Jahr 2017 lag bei 62 Prozent (32 Personen/Tag). In Spitzenzeiten im Oktober und November konnten bis zu 53 Besucherinnen und Besucher pro Nacht gezählt werden. In der gesamten Wintersaison 2017/18 wurden 4385 Übernachtungen gezählt, von denen 94 Prozent auf Personen entfallen, für die die Stadt Zürich zuständig ist. Diese Zürcherinnen und Zürcher haben sich im Durchschnitt für 22 Nächte in der Notschlafstelle aufgehalten. Wann immer möglich wird versucht, diese Menschen in einem der städtischen Angebote im Bereich des betreuten Wohnens in eine dauerhafte Wohnlösung zu integrieren. Die restlichen 6 Prozent der Übernachtungen in der Notschlafstelle entfallen auf Menschen mit einem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich. Ihnen steht die Notunterkunft der Stadt Zürich in der Regel nur für eine Nacht zur Verfügung, danach erfolgt die Zuweisung an die Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle.

Abklärung und Rückkehrhilfe

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich in der Stadt Zürich aufhalten, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären ab, wer für die Betroffenen zuständig ist und unterstützen organisatorisch und finanziell bei der Rückkehr in die Wohnsitzgemeinde beziehungsweise das Heimatland. 2017 wurde so in 133 Fällen – davon 54 im Zeitraum von November bis Mitte März – finanzielle Rückkehrhilfe für Menschen aus dem Ausland in Höhe von knapp 37 500 Franken geleistet. 

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