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Erhöhung der Einmalzulage für Rentnerinnen und Rentner mit Zusatzleistungen zur AHV/IV

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die Einmalzulage für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner erhöht. Die Anspruchsberechtigten erhalten damit Mitte Dezember eine höhere Leistung als in den Vorjahren.

27. November 2019

Der Stadtrat hat entschieden, auch dieses Jahr den Stadtzürcher Rentnerinnen und Rentnern mit Zusatzleistungen zur AHV/IV eine Einmalzulage auszurichten («Wintermantelzulage»). Im Vergleich zu den letzten rund 15 Jahren fällt der ausbezahlte Betrag in diesem Jahr allerdings höher aus: Alleinstehende erhalten 500 Franken (Vorjahre 300 Franken), Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern 750 Franken (Vorjahre 450 Franken). Die dafür notwendigen rund 6,5 Millionen Franken sind im Budget 2019 enthalten (rund 2,6 Millionen Franken mehr als in den Vorjahren).

Der Stadt Zürich geht es wirtschaftlich gut, der finanzielle Spielraum für eine Erhöhung der Beiträge ist gegeben. Stadtrat und Gemeinderat sind der Meinung, dass auch Rentnerinnen und Rentner mit Zusatzleistungen am wirtschaftlichen Erfolg der Stadt teilhaben sollen (GR Nr. 2018/56).

Anspruchsberechtigt sind rund 13 000 Personen, die in der Stadt Zürich seit Beginn des Jahres ununterbrochen Anspruch auf Gemeindezuschüsse haben. Die Auszahlung der Einmalzulage erfolgt Mitte Dezember 2019.

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