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Verlängerung der Unterstützung für Pro Senectute Kanton Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die bisherige finanzielle Unterstützung des Treuhanddienstes und der Rentenverwaltung von Pro Senectute um ein Jahr zu verlängern. Für die darauffolgende Finanzierung ab 2021 wird eine neue Rechtsgrundlage erarbeitet.

4. September 2019

Viele ältere Personen meistern ihren Alltag zwar selbständig, benötigen aber bei administrativen Angelegenheiten Unterstützung. Seit 1997 unterstützt der Treuhanddienst der Stiftung Pro Senectute ältere Menschen in finanziellen Belangen, etwa im Umgang mit Banken, Versicherungen und Steuerbehörden. 2003 übernahm Pro Senectute zudem die Rentenverwaltung von der damaligen Amtsvormundschaft. Die beiden Angebote von Pro Senectute schützen ältere Personen davor, in administrative und finanzielle Notlagen zu geraten. Zudem können vormundschaftliche Massnahmen so verhindert oder hinausgezögert werden, was zu einer massgeblichen Entlastung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde führt.

Ungewisse Rahmenbedingungen sorgen für Verzögerungen

Das Sozialdepartement finanziert die beiden Leistungen Treuhanddienst und Rentenverwaltung der Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich seit rund zwanzig Jahren mit. Für die Jahre 2016 bis 2019 bewilligte der Gemeinderat letztmals 2015 einen jährlichen, leistungsabhängigen Maximalbeitrag von 998 000 Franken (GR Nr. 2015/278). Eine Erneuerung der bisherigen Rechtsgrundlage ist aus verschiedenen Gründen angezeigt, verzögert sich aber aufgrund einiger noch ungewisser Rahmenbedingungen. So soll ab 2021 zusätzlich zu den beiden Leistungen Treuhanddienst und Rentenverwaltung neu auch die Sozialberatung mitfinanziert werden. Die Finanzierung der Beiträge des Bundesamts für Sozialversicherungen für die drei oben genannten Leistungen hat sich aber ab 2018 geändert und noch sind nicht alle finanziellen Konsequenzen dieser Änderungen für die Stadt Zürich abschätzbar. Um die Finanzierung bis zur Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage zu überbrücken, soll im Einverständnis mit der Pro Senectute Kanton Zürich die bisherige Leistungsfinanzierung 2016 bis 2019 für das Jahr 2020 übergangsweise verlängert werden.

Dem Gemeinderat wird deshalb beantragt, der Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich für den Treuhanddienst und die Rentenverwaltung für das Jahr 2020 einen leistungsabhängigen Maximalbeitrag von 998 000 Franken zu gewähren.

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