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Der Stadtrat beschliesst neue Stipendienverordnung

Medienmitteilung

Im Rahmen seiner Bildungsstrategie hat das Sozialdepartement eine neue Stipendienverordnung zur Existenzsicherung während dem Erwerb einer anerkannten Erstausbildung erarbeitet. Diese war nötig geworden, weil die aktuellen gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung des kantonalen Stipendienwesens nicht mehr genügen.

29. April 2020

Aufgrund der kantonalen Stipendienreform ist eine Anpassung der kommunalen Rechtsgrundlage notwendig. Das Sozialdepartement hat darum eine neue Stipendienverordnung erarbeitet, die gleichzeitig mit dem neuen kantonalen Stipendienrecht per 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Existenzsicherung während der Ausbildung

Die neue Stipendienverordnung harmonisiert die unterschiedlichen Stipendiensysteme von Stadt und Kanton. Für Beiträge seitens Stadt Zürich ist neu ein positiver kantonaler Stipendienentscheid Voraussetzung. Die städtischen Stipendien ergänzen oder ersetzen dort, wo die kantonalen Beiträge nicht ausreichen. Um eine Verschuldung von Personen in Ausbildung zu verhindern, ersetzt die Stadt Zürich kantonale Darlehen durch städtische Stipendien. Zudem werden die nach kantonalem Recht bemessenen Ausbildungsbeträge in zwei Punkten durch städtische Beiträge ergänzt: Ausbildungszuschüsse für hohe Schul- und Studiengebühren sowie kommunale Zuschüsse im Bedarfsfall für den Lebensunterhalt (insbesondere Wohnkosten). Diese Zuschüsse kommen dort zum Einsatz, wo die Pauschalbeträge des Kantons die tatsächlichen Kosten nicht decken. Sie sichern die Existenz während der Ausbildung und tragen dazu bei, den gleichzeitigen Bezug von Sozialhilfe zu vermeiden.

Motion zum Teil erfüllt – Fristverlängerung beantragt

Mit der jetzt vorliegenden neuen Stipendienverordnung erfüllt der Stadtrat den ersten Teil der Forderungen der Motion GR Nr. 2018/16, welche die umfassendere Finanzierung von Aus-, Nachhol-, Fort- und Weiterbildung für Zürcherinnen und Zürcher mit tiefen Einkommen fordert. Die ebenfalls in der Motion geforderte Einführung einer neuartigen Stipendienform für die berufliche Weiterbildung hingegen wird erst mit der im Rahmen der Bildungsstrategie geplanten Einführung von sogenannten Arbeitsmarktstipendien erfüllt werden. Weil diese jedoch einen längeren Vorlauf benötigen, wird dem Gemeinderat für die entsprechende Motion eine Fristverlängerung um ein Jahr beantragt.

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