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Weitere Finanzhilfen für Stadtzürcher Kitas geplant

Medienmitteilung

Die von Bund und Kanton gesprochenen finanziellen Mittel decken die tatsächlichen Ertragsausfälle der Kindertagesstätten während des Lockdowns im Frühjahr 2020 nur zum Teil. Um diese entstandenen Finanzierungslücken zu schliessen und um in Zukunft Härtefallgelder für besonders betroffene Betriebe ausrichten zu können, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Objektkredit in der Höhe von rund 4,8 Millionen Franken.

14. April 2021

Während des Lockdowns im Frühling 2020 wurden Kitas aufgefordert, nur noch Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen zu betreuen. Die Kitas standen in der Folge vor der Herausforderung, auf die entsprechenden Elternbeiträge für die Betreuungsleistung verzichten zu müssen. Um Liquiditätsengpässe zu verhindern, hat der Stadtrat daraufhin einen Kredit für die Vorfinanzierung der Ertragsausfälle bewilligt. Dies im Wissen, dass auf Kantons und Bundesebene entsprechende Finanzierungsmodelle für die Entschädigung der Kitas in Ausarbeitung waren. Diese Finanzhilfen der übergeordneten Ebenen kamen dann zwar zum Tragen, haben schlussendlich aber nicht alle Kosten der betroffenen Kitas gedeckt. Diese Finanzierungslücken will die Stadt Zürich nun schliessen, damit das breite Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung auch in Zukunft aufrecht erhalten bleibt. Damit kommt der Stadtrat der Forderung des Gemeinderats nach (GR Nr. 2021/7). Weiter sollen Mittel zur Finanzierung von allfälligen Härtefällen von Stadtzürcher Kitas bereitgestellt werden. Total beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Objektkredit in der Höhe von 4,842 Millionen Franken.

Ausgleich des Pauschalabzugs und Entschädigung für den 16. März 2020

Gemäss der Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung des Bundes wurde bei der Berechnung des Ertragsausfalls pro Betreuungstag ein Pauschalbetrag von 8 Franken pro Kind und Tag für Mahlzeiten und Sachkosten abgezogen. Aufgrund der unsicheren Planungssituation im Frühling 2020 konnten die Kitas diesen variablen Anteil an ihren Betriebskosten aber längst nicht in voller Höhe einsparen. Gleichzeitig sind den Kitas in dieser Zeit zusätzliche Aufwendungen für die Beschaffung von Schutzmaterial wie Hygienemasken und Desinfektionsmittel entstanden. Die effektiven Einsparungen der Kitas im Bereich der variablen Kosten während des Lockdowns liegen darum deutlich unter dem veranschlagten Pauschalbetrag. Aus diesem Grund erfolgt eine Zusatzentschädigung von 5 Franken pro Kind und Tag zum Ausgleich des Pauschalabzugs für die Zeit zwischen 17. März und 17. Juni 2020. Dafür rechnet die Stadt mit Kosten in Höhe von 1,275 Millionen Franken.

Kantonale Beiträge an Kitas wurden für die Zeit ab dem 17. März 2020 ausbezahlt und berechnet. Empfehlungen für Homeoffice und Schliessungen der Schulen sind jedoch bereits per 16. März 2020 in Kraft getreten. Deshalb sollen die Kitas für die entgangenen Elternbeiträge dieses Tages ebenfalls entschädigt werden. Dafür sollen 567 500 Franken aus dem beantragten Objektkredit aufgewendet werden.

Finanzierung Härtefallgelder

Weil sich die andauernde Corona-Pandemie mit den entsprechenden behördlichen Anweisungen auch weiterhin auf die Kitas in der Stadt Zürich auswirkt und darum längerfristige finanzielle Folgen möglich sind, will der Stadtrat von der Krise besonders betroffene Betriebe im Sinne einer Härtefallfinanzierung unterstützen. Kitas sollen nach Abschluss des Geschäftsjahrs 2021 entsprechende Gesuche stellen können, wenn sie trotz der geleisteten Ertragsausfallfinanzierung in ihrer Existenz bedroht sind. Dafür sollen 3 Millionen Franken bereitgestellt werden.

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