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Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» teilweise gültig

Medienmitteilung

Der Stadtrat erachtet die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» als teilweise gültig und beauftragt den Vorsteher des Sozialdepartements mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.

21. April 2021

Die Prüfung der Gültigkeit der im November 2020 eingereichten Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» (STRB Nr. 1236/2020) ist abgeschlossen; der Stadtrat erachtet die Volksinitiative als teilweise gültig, da sie in weiten Teilen weder in Konflikt mit Bundesrecht, kantonalem Recht noch der Gemeindeordnung steht. Als ungültig eingeschätzt wird hingegen die vorgeschlagene Schaffung einer tripartiten Kommission als Vollzugsinstanz. Gesamthaft ergibt sich daraus für die Initiative die teilweise Gültigkeit.

Gegenvorschlag des Stadtrats

Der Stadtrat sieht die Einführung von Mindestlöhnen als Möglichkeit, um Erwerbsarmut und das Sozialhilferisiko in der Stadt Zürich zu mindern. In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung, die institutionelle Verankerung sowie einige Umsetzungsfragen gibt es jedoch noch Aspekte, die durch einen Gegenvorschlag zielführender berücksichtigt werden können als mit der vorliegenden Volksinitiative. Der Stadtrat beauftragt daher den Vorsteher des Sozialdepartements mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Der Antrag und Bericht für einen Gegenvorschlag muss dem Gemeinderat innert 16 Monaten seit Einreichung der Volksinitiative, in diesem Fall bis zum 9. März 2022, vorgelegt werden. 

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