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Stadtrat zieht Entscheid zur wirtschaftlichen Basishilfe weiter

Medienmitteilung

Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2021 den Stadtratsbeschluss für das Pilotprojekt wirtschaftliche Basishilfe aufgehoben. Gegen diesen Entscheid wird der Stadtrat beim Regierungsrat Rekurs einreichen. Weil einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen wurde, mussten die Zahlungen für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Basishilfe aber per sofort gestoppt werden.

20. Dezember 2021

Mit Beschluss vom 30. Juni 2021 (STRB Nr. 690/2021) bewilligte der Stadtrat für das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» einen Rahmenkredit von 2 Millionen Franken. Dagegen wurde am 15. Juli 2021 eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht. Im Rahmen dieses aufsichtsrechtlichen Verfahrens hat der Bezirksrat am 16. November 2021 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme den Stadtrat angewiesen, für die Dauer des Verfahrens keine weiteren Gelder im Rahmen der wirtschaftlichen Basishilfe auszuzahlen. Gegen diesen Entscheid wollte der Stadtrat Rekurs einreichen. Dieser ist nun hinfällig geworden, da der Bezirksrat noch während der laufenden Rekursfrist mit Beschluss vom 9. Dezember 2021 seinen materiellen Entscheid getroffen und den entsprechenden Stadtratsbeschluss aufgehoben hat. Weil der Bezirksrat einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen hat, mussten die Auszahlungen zur Finanzierung der wirtschaftlichen Basishilfe durch die Stadt Zürich per sofort gestoppt werden.

Stadtrat zieht den Entscheid weiter

Gegen den Entscheid des Bezirksrats wird der Stadtrat Rekurs beim Regierungsrat einreichen, denn der Stadtrat ist der Ansicht, dass die wirtschaftliche Basishilfe kein übergeordnetes Recht verletzt und für die Betroffenen eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung darstellt.

Verdopplung der Anträge von Familien mit legalem Aufenthaltsstatus

Im November haben im Vergleich zu den Vormonaten fast doppelt so viele Familien mit einem legalen Aufenthaltsstatus ein Gesuch um Unterstützung durch wirtschaftliche Basishilfe eingereicht. Waren es zu Beginn der Auszahlungen noch viele Sans-Papiers, die wirtschaftliche Basishilfe bezogen haben, sind es nun mehrheitlich Menschen, die über eine B- oder C-Aufenthaltsbewilligung verfügen und teilweise seit mehr als 10 Jahren in der Stadt Zürich leben. Seit Beginn des Pilotprojekts haben insgesamt 115 Personen – davon 68 Erwachsene und 47 Kinder – finanzielle Unterstützung erhalten. Insgesamt wurden bis anhin 123 912 Franken ausbezahlt.

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