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Sozialbehörde befürwortet Änderungen des Sozialhilfegesetzes – Abstimmung vom 7. März 2021

Medienmitteilung

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich unterstützt den Vorschlag des Kantonrats zwecks Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG). Mit der Änderung des Gesetzes wird eine klare Rechtsgrundlage für die Observation von Sozialhilfebeziehenden geschaffen, die im ganzen Kanton und für alle Gemeinden gilt.

11. Februar 2021

Observationen sind ein wichtiges Instrument, um missbräuchlichen Sozialhilfebezug zu verhindern und die Glaubwürdigkeit des Sozialhilfesystems zu stärken. Bis anhin fehlte für den Einsatz von Observationen eine klare kantonale Rechtsgrundlage, welche die Praxis in den zürcherischen Gemeinden vereinheitlicht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt. Die zur Abstimmung vorgelegte Gesetzesänderung hebt diesen unsicheren Zustand auf. 

Stadt Zürich in hohem Masse betroffen

Der Einsatz von Sozialdetektivinnen und -detektiven hat sich in der Stadt Zürich in der Bekämpfung von Missbrauch in der Sozialhilfe bewährt. Zwischen 2007 und Anfang 2017 hat das Inspektorat jährlich in circa 100 Fällen mit begründetem Verdacht auf missbräuchlichen Leistungsbezug gezielt und mit Erfolg ermittelt. In den meisten Fällen war eine Observation notwendig. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass bestimmte Fragestellungen insbesondere im Bereich der Schwarzarbeit nur durch dieses Instrument abschliessend geklärt werden können und die Mittel der Sozialarbeitenden dafür nicht ausreichen. 

Bei einer Ablehnung der Gesetzesänderung würde der bestehende unklare Rechtszustand beibehalten. Dies hätte zur Folge, dass auf unbestimmte Zeit entsprechende Verdachtsfälle nicht abgeklärt werden können. Das Sozialdepartement würde das Inspektorat in der heutigen Form auflösen. Die Sozialbehörde der Stadt Zürich empfiehlt darum, die Vorlage am 7. März 2021 anzunehmen. 

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