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Gemeinderat genehmigt Objektkredit für Mietzinsbeiträge für Geschäftsliegenschaften – Stadtrat erlässt Reglement

Medienmitteilung

Das von den Corona-Massnahmen betroffene lokale Gewerbe soll mit Mietzinsbeiträgen für Geschäftsliegenschaften unterstützt werden. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Februar 2021 den dringlichen Kredit für die städtischen Mietzinsbeträge genehmigt. Der Stadtrat freut sich über diese schnelle Entscheidung und hat nun das Reglement für die Umsetzung erlassen.

11. Februar 2021

Vor einer Woche beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat einen Kredit von 20 Millionen Franken um Mietzinsbeiträge für die Geschäftsräume auszurichten (Medienmitteilung vom 4. Februar 2021). Nur eine Woche später hat der Gemeinderat nun den Kredit für die städtischen Mietzinsbeiträge für Geschäftsliegenschaften genehmigt, um das von den Corona-Massnahmen betroffene Gewerbe finanziell zu unterstützen. 

Umsetzung gestartet

Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich wurden mit der Umsetzung beauftragt und arbeiten mit Hochdruck am notwendigen Antragsprozess. In rund zwei Wochen wird das Antragsformular für Mietzinsbeiträge aufgeschaltet werden. Genauere Angaben dazu werden rechtzeitig der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Damit der Finanzrahmen von 20 Millionen Franken eingehalten wird, werden die Beiträge in fünf Tranchen, aufgeteilt in Beitragsmonate, ausbezahlt (von Dezember 2020 bis April 2021). Die Auszahlung der zweiten bis fünften Tranche ist davon abhängig, ob nach der Auszahlung der vorangehenden Tranchen noch genügend Mittel zur Verfügung stehen. 

Drei-Drittels-Modell

Beitragsberechtigt sind Vermieterinnen und Vermieter, die Geschäftsräumlichkeiten in der Stadt Zürich vermieten und die sich seit dem 1. Dezember 2020 mit ihren Mietenden auf eine Reduktion des Mietzinses um mindestens zwei Drittel für mindestens einen Monat geeinigt haben. Die Unterstützung kann rückwirkend ab der Monatsmiete für den Dezember 2020 erfolgen und soll – sofern die finanziellen Mittel bis dahin ausreichen – bis und mit April 2021 ausgerichtet werden. Pro Monat ist der städtische Beitrag auf maximal 8333 Franken beschränkt.

Die Unterstützung wird ausgerichtet an Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsliegenschaften in der Stadt Zürich, deren Mieterinnen und Mieter seit dem 1. Dezember 2020 entweder von einer Betriebsschliessung aufgrund behördlicher Anordnungen oder in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 im Vergleich zum Vorjahr von markanten coronabedingten Umsatzeinbussen (mindestens ein Drittel des Umsatzes) betroffen waren beziehungsweise sind. 

Wichtige wirtschaftliche Entlastung

Das «Drei-Drittels-Modell» ist eine von mehreren Massnahmen des Stadtrats, um die Zürcher Wirtschaft bei der Bewältigung der grossen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu unterstützen. Der Stadtrat beobachtet die Situation laufend, um allfällige weitere subsidiäre Unterstützungshilfen zu Bund und Kanton lancieren zu können.

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