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Drei-Drittels-Modell: Gesuche können ab sofort eingereicht werden

Medienmitteilung

Das Stadtzürcher Gewerbe, das aufgrund der Corona-Massnahmen sein Geschäft vorübergehend schliessen musste oder weniger Umsatz als in den Vorjahren erwirtschaftet, wird von der Stadt Zürich mit Mietzinsbeiträgen unterstützt. Ab sofort können Vermieterinnen und Vermieter unter stadt-zuerich.ch/drei-drittels-modell ein Gesuch einreichen.

24. Februar 2021

Mit dem Drei-Drittels-Modell setzt die Stadt Zürich einen Anreiz für Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten, ihren Mieterinnen und Mieter beim Mietzins entgegenzukommen: Wenn sie sich mit ihren Mieterinnen und Mieter darauf einigen, dass diese nur noch einen Drittel des Mietzinses zahlen müssen, übernimmt die Stadt Zürich den zweiten Drittel des Nettomietzinses – höchstens aber 8333 Franken pro Monatsmiete. Das dritte Drittel übernehmen die Vermieterinnen und Vermieter. Die Mietzinsbeiträge werden ausgerichtet, sofern die Mieterinnen und Mieter seit dem 1. Dezember 2020 entweder von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung oder in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 von coronabedingten Umsatzeinbussen von mindestens einem Drittel im Vergleich zur Vorjahresperiode betroffen sind.

Gesuchsformular online

Vermieterinnen und Vermieter können ab sofort unter stadt-zuerich.ch/drei-drittels-modell einen Antrag mittels Online-Gesuchsformular einreichen. Auf der Website sind auch die detaillierten Anspruchskriterien zu finden. Dem Antrag beigelegt werden muss der Mietvertrag sowie das Einigungsformular, das gemeinsam mit den Mieterinnen und Mieter auszufüllen und zu unterschreiben ist. Haben Vermieterinnen und Vermieter mit mehreren Mieterinnen und Mieter eine Einigung erlangt, müssen sie pro Mietverhältnis ein separates Gesuch einreichen. Ab heute können sich Betroffene zudem mit ihren Fragen an eine Hotline mit der Nummer +41 44 412 70 12 wenden.

Wichtige wirtschaftliche Entlastung

Das Sozialdepartement der Stadt Zürich ist nach der Nothilfe für Selbständige und Kleinstunternehmende und der finanziellen Absicherung der Stadtzürcher Kitas nun auch mit der Umsetzung des «Drei-Drittels-Modell» beauftragt. Die wirtschaftliche Situation von Gewerbebetrieben wird laufend beobachtet, um allfällige weitere subsidiäre Unterstützungshilfen zu Bund und Kanton lancieren zu können.