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Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeit der KESB

Medienmitteilung

Die Coronavirus-Pandemie hinterlässt gerade bei verletzlichen Menschen ihre Spuren. Die Auswirkungen auf die Fallzahlen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde lassen sich kaum beziffern, sind aber in einzelnen Bereichen spürbar. Dies etwa bei der psychischen Gesundheit, Spannungen innerhalb von Familien oder Problemen in der Schule.

15. Juni 2021

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst, oder ihre Familien dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind.

Die Corona-Schutzmassnahmen wie Schulschliessungen oder Anordnung von Homeoffice, aber auch die Angst vor Erkrankung und soziale Isolation haben einen besonders starken Einfluss auf diese verletzlichen Menschen.

Die Auswirkungen auf die KESB sind nicht direkt bezifferbar. Die Massnahmen der KESB kommen erst in Frage, wenn Schutz und Unterstützung durch die Familie, nahestehende Personen, private oder öffentliche Dienste nicht gewährleistet werden können. Dieses Unterstützungsnetz ist in der Stadt Zürich sehr gut ausgebaut und wird auch während der Pandemie stark in Anspruch genommen.

In konkreten Einzelfällen sind die Auswirkungen von Corona aber auch bei der KESB spürbar. So besteht aufgrund der mit der Pandemie verbundenen Verunsicherung ein gestiegener Beratungsbedarf bei Besuchsrechtskonflikten. Diese werden teilweise härter ausgetragen. Auch hat die aktuelle Situation negative Entwicklungen bei schwierigen Familienkonstellationen teilweise beschleunigt, auch wenn die Pandemie immer nur einer unter mehreren Faktoren ist.

Dank dem hohen und flexiblen Einsatz unserer Mitarbeitenden war die zeitgerechte Bearbeitung der Fälle bei der KESB jederzeit sichergestellt.

Konkrete Fallzahlen in der Stadt Zürich 2020

Bei der Neuanordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen ist im Jahr 2020 kaum eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2019: 470; 2020: 474). Dagegen wurden 2020 deutlich mehr Kindesschutzmassnahmen angeordnet als 2019 (2019: 382; 2020: 460).

Der deutliche Anstieg bei der Neuanordnung von Kindesschutzmassnahmen ist insofern zu relativieren, als sich die Zahlen 2020 mit Blick auf die Zunahme der Einwohnerzahl (Wachstum der Zahl Minderjähriger 2016-2020: +12,2 %) etwa auf dem Niveau von 2017 und unter jenem von 2015 bewegen. Ein allfälliger Einfluss der Pandemie auf die Fallzahlen lässt sich daher nicht beziffern.

Langfristige Entwicklung der Fallzahlen

Generell ist die Neuanordnung von Massnahmen in der Stadt Zürich in den letzten sechs Jahren unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums leicht rückläufig (aktuell pro 10 000 Einwohnenden 67,4 Massnahmen für Minderjährige, 13,4 Massnahmen für Erwachsene). Ein Grund dafür ist der konsequente Verzicht der KESB auf Anordnung von Massnahmen, wenn andere Lösungen ohne Eingriff der Behörde möglich sind.

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