Die Stadt Zürich entrichtet Ausbildungsstipendien neu auch an Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher, die über 45 Jahre alt sind. Diese Ausweitung der Bezugsberechtigung war vom Gemeinderat gefordert worden (GR Nr. 2020/173). Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat darum, die Verordnung über die Ausbildungsbeiträge der Stadt Zürich (Stipendienverordnung, AS 416.110) dahingehend anzupassen, dass die Beitragsberechtigung auf Personen bis zur Vollendung des 60. Altersjahrs erweitert wird. Diese Altershöchstgrenze gewährleistet ein vertretbares Verhältnis zwischen der mehrjährigen Dauer der beitragsberechtigenden Ausbildungen beziehungsweise dem Ende der städtischen Unterstützung einerseits und der gesamten noch zu erwartenden Dauer des Erwerbslebens bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters andererseits.
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Debora Komso, Stv. Leiterin Kommunikation Sozialdepartement, E-Mail debora.komso(at)zuerich.ch, T +41 44 412 60 48