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Erhöhung der Leistungen im Bereich Asylfürsorge

Medienmitteilung

Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer und neu auch Asylsuchende erhalten ab Januar 2022 eine Pauschale zur sozialen Teilhabe. Zudem sind zukünftig auch Beiträge zur Finanzierung der schulischen Ausstattung bei sämtlichen Schulübertritten möglich.

4. Oktober 2021

Mit Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung (GO) am 1. Januar 2022 wird die Sozialbehörde für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe im Asylbereich zuständig (GO Art. 116). An ihrer Sitzung vom 30. September 2021 hat sie beschlossen, die bisherigen Vorgaben bezüglich Ausrichtung von Asylfürsorge im Grundsatz zu übernehmen und gleichzeitig die Leistungen zu erhöhen.

Pauschale statt Bedarfsnachweis und neue ergänzende Leistungen

Eine vom Sozialdepartement bei der ZHAW in Auftrag gegebene Analyse (Datenerhebung pandemiebedingte, kostenlose Mahlzeiten-, Lebensmittel- und Gutscheinabgaben in der Stadt Zürich, 2021) hat aufgezeigt, dass beide Personengruppen einen nicht unwesentlichen Anteil der Beziehenden von Gratis-Lebensmittelabgaben ausmachen. In Form einer neuen Pauschale sollen die Betroffenen nun mehr Spielraum bezüglich Budgeteinteilung erhalten.

Bisher wurden ergänzende Leistungen, zum Beispiel für Mobilität oder Kommunikation, nur bei nachgewiesenem Bedarf an vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer ausgerichtet. Gemäss der neuen Richtlinie wird stattdessen, unabhängig von einem Bedarfsnachweis, eine Pauschale zur sozialen Teilhabe entrichtet. Diese Pauschale wird zudem neu nicht nur an vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer ausgerichtet, sondern auch an Asylsuchende, da von beiden Personengruppen Integrationsleistungen (zum Beispiel Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen, Engagement im Quartier, Freiwilligenarbeit) erwartet werden.

Eine zweite Neuerung betrifft die Beiträge an die schulische Ausstattung. Bereits bisher konnten Kosten für die Erstausstattung von Kindern beim Schuleintritt finanziert werden. Neu sind solche Beiträge zusätzlich bei jedem Stufenübertritt möglich.

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