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Stadtrat lehnt die Volksinitiative «Wissenschaftlicher Pilotversuch Grundeinkommen» ab

Medienmitteilung

Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative für einen Pilotversuch zu Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ab. Wie bereits früher dargelegt, ist und bleibt Erwerbsarbeit das wichtigste Element der Existenzsicherung, die sozialen Sicherungssysteme sollen subsidiär dazu ausgestaltet sein.

8. September 2021

Am 11. Mai 2021 wurde die Volksinitiative «Wissenschaftlicher Pilotversuch Grundeinkommen» eingereicht, die der Stadtrat am 14. Juli 2021 für zustande gekommen erklärt hat. Nach Prüfung der Initiative, die die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchs über ein Grundeinkommen fordert, verzichtet der Stadtrat auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags und lehnt die Initiative ab.

Erwerbsarbeit bleibt zentral für die Existenzsicherung

Die Forderung nach einem Zürcher Pilotversuch für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist nicht neu. Bereits im Jahr 2017 hat der Stadtrat eine entsprechende Motion (GR Nr. 2016/404) abgelehnt und sich dabei auf den Bericht «Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit? – Ein Beitrag zur Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen» des Sozialdepartements gestützt. Die Analyse dieses Berichts erweist sich für den Stadtrat als weiterhin gültig: Erwerbsarbeit ist sowohl für die Schaffung gesellschaftlichen Wohlstands als auch für die individuelle Existenzsicherung nach wie vor und auf absehbare Zeit von zentraler Bedeutung. Nach Ansicht des Stadtrats sollen die sozialen Sicherungssysteme weiterhin subsidiär zur Existenzsicherung auf dem Arbeitsmarkt ausgestaltet sein und sich entsprechend am gezielten Ersatz oder der gezielten Ergänzung des Erwerbseinkommens sowie an der (Re-)Integration der erwerbsfähigen Bevölkerung in den Arbeitsmarkt orientieren.

Massnahmen im Bereich Erwerb und Existenzsicherung

Das Ziel des Stadtrats ist, dass Menschen im erwerbsfähigen Alter ihr Auskommen weiterhin weitestgehend über Erwerbsarbeit sichern können. Neben der Sicherstellung ausreichender arbeitsrechtlicher Mindeststandards müssen dafür auch die Qualifikationen der Arbeitnehmenden den auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen entsprechen. Insbesondere muss die Qualifikation von Niedrigqualifizierten verbessert werden, die bereits heute Schwierigkeiten haben, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen und zu verbleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt Zürich in der Vergangenheit bereits verschiedene Massnahmen zur Qualifizierung von Niedrigqualifizierten und zur Prävention von im Arbeitsmarkt gefährdeten Arbeitnehmenden ergriffen. Subsidiär zu den Bemühungen in Bezug auf den Arbeitsmarkt müssen die sozialen Sicherungssysteme gezielt umgebaut, ausgebaut oder ergänzt werden – mit dem Ziel, bestehende Lücken zu schliessen oder neu entstehende Risiken abzusichern.

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