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Neue Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte

Medienmitteilung

Die Preise für Energie sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Vor allem für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln stellen diese Kostensteigerungen eine grosse Belastung dar. Mit einer neuen Energiekostenzulage plant die Stadt Zürich, die Betroffenen in Zukunft gezielt zu unterstützen.

1. Dezember 2022

Die stark steigenden Energiekosten der letzten Monate stellen vor allem für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln eine grosse Belastung dar. Denn sie laufen Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie die deutlich erhöhten Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlen können. Um dies zu verhindern und die Betroffenen zu unterstützen, will die Stadt Zürich neu im Fall von stark steigenden Energiepreisen eine entsprechende Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte ausrichten können. Der Stadtrat hat dem Gemeinderat darum den Erlass einer entsprechenden Verordnung beantragt. Damit wird auch der Forderung des Postulats GR Nr. 2022/126 entsprochen.

Voraussetzungen für die Ausrichtung der Energiekostenzulage

Die Ausrichtung der Energiekostenzulage soll möglich sein, wenn der Preis eines Energieträges im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. Die Beschränkung des Vergleichszeitraums auf jeweils drei Jahre sorgt dafür, dass längerfristige beziehungsweise dauerhafte Preisentwicklungen nicht durch die Stadt ausgeglichen werden. Und auch wenn das Preisniveau für Energie steigt, wird die Energiekostenzulage nicht zwingend ausgerichtet. Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode über die Ausrichtung und legt auch die Höhe des Ausgleichs, der als Pauschalbetrag ausbezahlt werden soll, fest.

Rund 80 000 Bezugsberechtigte in der Stadt Zürich

Auch wenn steigende Energiepreise breite Bevölkerungskreise belasten, so sind doch Haushalte mit bescheidenen finanziellen Mitteln von grossen Preisanstiegen ganz besonders betroffen – wenn auch nicht alle gleichermassen. So können gestiegene Ausgaben für Energie im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden. Und auch Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL) können in den meisten Fällen über eine Erhöhung der Akontozahlungen für die Mietnebenkosten ihre zusätzlichen Ausgaben kompensieren. Besondere Unterstützung benötigen aber die rund 80 000 einkommensschwachen Zürcher*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind. EL-Beziehende, deren Mietkosten infolge höherer Energiepreise nicht mehr finanziert werden können, können die Zulage ebenfalls beantragen.

Ausrichtung der Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023

Der Stadtrat geht davon aus, dass die Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 aufgrund der Preisentwicklung bei den Energieträgern Gas, Heizöl und Holz wird ausgerichtet werden können. Der Stadtrat geht davon aus, dass für die laufende Heizperiode etwa 34 000 Haushalte bezugsberechtigt sind und Zulagen zwischen 270 Franken und knapp 1000 Franken pro Person ausbezahlt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für die erstmalige Ausrichtung der Energiekostenzulagen für einkommensschwache Personen belaufen sich demnach auf rund 17 Millionen Franken. 

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