Global Navigation

Stadt Zürich lehnt geplante Einschränkungen bei der Sozialhilfe ab

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich lehnt die vom Bundesrat geplante Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten ab, weil damit Menschen mit einem rechtmässigen und bewilligten Aufenthalt in der Schweiz aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert werden.

2. Mai 2022

Der Bundesrat plant mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eine weitere Verschärfung der ausländerrechtlichen Bestimmungen, die sich primär gegen Angehörige aus Drittstaaten in der Sozialhilfe richten.

Die Stadt Zürich lehnt die vorgeschlagene Kürzung der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten in den ersten drei Jahren nach der Erteilung einer Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligung ab. Zudem spricht sie sich gegen die Einführung eines zusätzlichen Integrationskriteriums für Personen aus Nicht-EU/EFTA-Ländern aus. Dies hat sie dem Bund in ihrer Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung mitgeteilt. Die Stadt Zürich erachtet die vorgeschlagenen Änderungen des AIG als nicht geeignet, um den Anstieg der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen langfristig und nachhaltig zu reduzieren. Zudem werden durch die geplanten Einschränkungen Menschen mit einem rechtmässigen und bewilligten Aufenthalt in der Schweiz einzig aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert.

Ungleichbehandlung verhindern

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zielen auf eine Ungleichbehandlung beziehungsweise eine rechtliche Schlechterstellung von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ab, die sich legal und mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Mit der gezielten Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Nationalität verstossen die geplanten Einschränkungen damit gegen das völkerrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot.

Repression bringt nur Verarmung

Der wesentliche Grund, weshalb Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger keine Stelle finden, ist nicht etwa – wie von der Vorlage zur Änderung des AIG impliziert – der fehlende Anreiz aufgrund zu hoher Sozialhilfeleistungen, sondern die ungenügende Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarkts für Niedrigqualifizierte und Ungelernte. Von dieser Zugangshürde sind Personen ausländischer Herkunft aufgrund ihres oftmals tiefen Bildungsstands und teilweise ungenügender Sprachkenntnisse ganz besonders betroffen. Die Reduktion der Sozialhilfeleistungen für diese Personengruppe wird darum weder zu einer schnelleren oder besseren Integration in den Arbeitsmarkt, noch zu deren vom Bundesrat erhofften Rückkehr in ihre jeweiligen Herkunftsländer führen. Stattdessen führt die diskriminierende Kürzung der finanziellen Unterstützung zu einer gezielten Verarmung der Betroffenen, unter der vor allem Kinder und Jugendliche leiden, die dadurch in ihrer physischen und psychischen Gesundheit, Entwicklung, Bildung und Ausbildung massgeblich beeinträchtigt werden können.

Weitere Informationen