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Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen

Medienmitteilung

Für die wenigen Kinder und Jugendlichen, die in der Stadt Zürich fremdplatziert werden, bedeutet dies immer einen schwerwiegenden Eingriff in ihr Leben. Umso wichtiger ist es, sie und ihre Eltern in alle Entscheidungen einzubeziehen mit dem Ziel, wieder gemeinsam leben zu können.

31. Mai 2022

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familien dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind.

Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen sind selten: In der Stadt Zürich betreffen sie jährlich etwa 8 auf 10 000 Minderjährige. Die meisten Fremdplatzierungen werden nicht durch die KESB angeordnet, sondern freiwillig gesucht. Für die wenigen Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern bedeutet die Fremdplatzierung aber immer einen schwerwiegenden Eingriff. Umso wichtiger ist es, sie in alle Entscheidungen einzubeziehen. Mit dem Ziel, Eltern dabei zu unterstützen, dass ihre Kinder wieder bei ihnen leben können. Ab dem Alter von sechs Jahren werden alle Kinder und Jugendlichen immer persönlich angehört. Zu ihrer Unterstützung werden regelmässig Kinderanwältinnen und Kinderanwälte eingesetzt. Eine Platzierung erfolgt immer nur dann, wenn der Schutz des Kindes oder Jugendlichen anders nicht gewährleistet werden kann. Jeder Platzierungsentscheid ist sehr individuell, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und der Vorgeschichte im Einzelfall.

Konkrete Fallzahlen in der Stadt Zürich 2021

Die Neuanordnung von Kindesschutzmassnahmen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert (2020: 460; 2021: 461). Dagegen wurden im Jahr 2021 deutlich mehr Erwachsenenschutzmassnahmen angeordnet als im Vorjahr (2020: 474; 2021: 530). Dieser Anstieg ist indessen nicht aussergewöhnlich, da die Zahl der neu angeordneten Erwachsenenschutzmassnahmen immer gewissen Schwankungen unterliegt. Betrachtet man den Zeitraum von 2016 bis 2021 so beträgt die Zunahme 5,2 % - dies bei einem Bevölkerungswachstum von 4,3 %.

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