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Neue Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse für zuhause lebende AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen

Medienmitteilung

Zuhause lebende AHV-Rentner*innen, die Zusatzleistungen beziehen, sollen neu ab 2023 städtische Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse in Anspruch nehmen können. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat dazu den Erlass einer befristeten Verordnung, die ein entsprechendes Pilotprojekt ermöglicht. Damit soll der längere Verbleib dieser Personen in den eigenen vier Wänden unterstützt werden.

5. Oktober 2022

Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben führen. Dies setzt jedoch voraus, dass sie Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie etwa Spitex-, Mahlzeiten- oder Begleit-Dienste, in Anspruch nehmen können. Doch die damit verbundenen Kosten stellen für viele AHV-Rentner*innen, die Zusatzleistungen beziehen, eine grosse Hürde dar. Denn heute können die Kosten für wesentliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie Hilfsmittel, die einen längeren Verbleib zuhause ermöglichen würden, im Rahmen der Ergänzungsleistung nicht oder nicht vollumfänglich vergütet werden.

Hohe Priorität für die Stadt Zürich

Die Politik hat diese Finanzierungslücke erkannt. Sowohl auf Ebene des Bundes als auch des Kantons Zürich sind Bestrebungen im Gang, die Grundlagen für entsprechende Leistungen zu schaffen. Allerdings ist im Moment weder klar, wie Bund und Kanton die Finanzierung dieser Leistungen ausgestalten möchten, noch ab wann diese in Kraft treten wird. Da jedoch das selbstbestimmte Wohnen bis ins hohe Alter ein Kernanliegen der städtischen Altersstrategie 2035 ist und der Gemeinderat verschiedentlich, unter anderem mit der Motion GR Nr. 2020/542, seinen Wunsch nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des städtischen Altersangebots signalisiert hat, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat den Erlass der befristeten Verordnung über die Erprobung von Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüssen für AHV-Rentner*innen, die Zusatzleistungen beziehen.

Agile Projektorganisation

Diese Verordnung ermöglicht die Durchführung eines dreijährigen Pilotprojekts (2023–2026) zur Erprobung von Leistungen, die einen längeren Verbleib zuhause ermöglichen. Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse sollen im Wesentlichen für die Bereiche Wohnen und Haushalt, Ernährung, Transport und Mobilität, Begleitung und Gesellschaft leisten sowie Bewegung und Prävention entrichtet werden können. Die Zahlungen erfolgen subsidiär, das heisst, soweit die Kosten nicht durch andere Versicherungen oder die Krankenkasse abgedeckt sind. Das Projekt ist so angelegt, sodass Anpassungen während der Pilotphase möglich sind. Zudem wird das Projekt extern evaluiert. Die organisatorische Durchführung wird dem Amt für Zusatzleistungen übertragen und die Bedarfsabklärungen und individuellen Empfehlungen erfolgen durch die Fachstelle Zürich im Alter. Es wird mit einmaligen Kosten von 280 000 Franken sowie jährlich wiederkehrenden Kosten (befristet bis Ende 2026) von 1 145 000 Franken gerechnet.

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