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Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe»: Evaluation liegt vor

Medienmitteilung

Das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» musste Anfang 2022 im Laufe des Rekursverfahrens vorzeitig beendet werden. Das neue Instrument zur Existenzsicherung von Ausländer*innen konnte somit nur während rund zehn Monaten in der Praxis erprobt werden. Eine externe Evaluation zieht nun Bilanz und zeigt, dass die wirtschaftliche Basishilfe dazu beitragen konnte, eine Lücke im sozialen Sicherungssystem für Menschen ohne Schweizer Pass zu schliessen.

19. September 2022

Das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» war im Juli 2021 gestartet und stellte eine neue Massnahme zur Existenzsicherung von in der Stadt Zürich verankerten Menschen in prekären wirtschaftlichen Lebenssituationen dar, die keinen oder keinen risikofreien Zugang zur Sozialhilfe oder zu anderen bedarfsorientierten Leistungen haben. Gegen das Projekt wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, die schliesslich zum Stopp der Auszahlungen führte. Aufgrund eines verwaltungsinternen Fehlers musste das vom Stadtrat angestrebte Rekursverfahren gegen diesen Entscheid abgebrochen werden. Das Projekt wurde bis Ende April 2022 durch die katholische und die reformierte Kirche weiterfinanziert. Die nun vorliegende externe Evaluation der wirtschaftlichen Basishilfe erstreckt sich demnach auf einen Zeitraum von rund zehn Monaten und wurde von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt.

Gezielte Unterstützung in prekären Lebensumständen

Die Evaluation ergab, dass die neue wirtschaftliche Basishilfe von zwei verschiedenen Personengruppen bezogen wurde. Zum einen waren dies Menschen, die im Normalfall grundsätzlich genug, wenn auch knappe, Ressourcen haben, um ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, jedoch durch eine Notlage auf kurzfristige Unterstützung angewiesen sind. Für sie leistete die finanzielle und beratende Hilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Basishilfe einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Überbrückung. Die zweite Gruppe waren Menschen, die sich schon seit längerer Zeit – teilweise seit mehreren Jahren – in äusserst prekären Lebensumständen befinden. Ihre finanzielle Situation konnte durch die auf sechs Monate begrenzte Auszahlung der wirtschaftlichen Basishilfe zwar nicht grundlegend verändert werden. Durch den oftmals erstmaligen Zugang zu Beratungsangeboten und anderen Hilfsleistungen konnten bei den Betroffenen aber erste Weichen für eine langfristige Verbesserung ihrer Situation gestellt werden.

Wirtschaftliche Basishilfe als sinnvolle Ergänzung bestehender Angebote

Die Evaluation des Pilotprojekts zieht nach den ersten praktischen Erfahrungen eine grundsätzlich positive Bilanz. Auch wenn sich die Leitplanken für den Bezug bei gewissen Fallkonstellationen als zu starr erwiesen haben, konnte die wirtschaftliche Basishilfe dazu beitragen, die bestehende Lücke im sozialen Sicherungssystem für Menschen ohne Schweizer Pass zu schliessen, die durch die hochproblematische Verknüpfung von Sozialhilfebezug und Migrationsrecht hervorgerufen wird. Durch die explizite Verbindung von finanzieller Hilfe mit professioneller Beratung und gezielter Triage zu anderen bereits bestehenden Angeboten erhalten Ausländer*innen niederschwelligen Zugang zu sowohl staatlichen als auch privaten Unterstützungsmöglichkeiten. So können die Betroffenen ihre individuellen Lebensumstände verbessern ohne das Risiko ausländerrechtlicher Konsequenzen.

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