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Stadtrat plant Anpassungen im Leistungsauftrag für die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) bezüglich Kollektivstrukturen

Medienmitteilung

Der Stadtrat plant, den Leistungsauftrag der AOZ um Minimalstandards im Angebotsfeld der Kollektivstrukturen wie Bundesasylzentren und kantonalen Durchgangs- beziehungsweise MNA-Zentren zu ergänzen. Der AOZ soll ermöglicht werden, sich unter Berücksichtigung der Minimalstandards wieder auf Aufträge in diesem Angebotsfeld zu bewerben. Somit würde das bis 31. Dezember 2023 geltende Moratorium für Kollektivstrukturen nicht verlängert.

8. März 2023

Mit Beschluss vom 25. August 2021 (STRB Nr. 842/2021) legte der Stadtrat den totalrevidierten Leistungsauftrag an die Asyl-Organisation Zürich fest. Im Rahmen dessen beschloss er ein Moratorium für die Umsetzung neuer Drittaufträge im Angebotsfeld der sogenannten Kollektivstrukturen, namentlich Bundesasylzentren, kantonalen Durchgangszentren und kantonalen MNA-Zentren. Das Moratorium gilt bis zum 31. Dezember 2023. Der Stadtrat plant, dieses Moratorium nicht zu verlängern und gleichzeitig Minimalstandards für das Angebotsfeld in den Leistungsauftrag an die AOZ aufzunehmen.

Anpassungen im Leistungsauftrag

Eine Reihe von Anpassungen im bisherigen Leistungsauftrag der AOZ definiert neue Minimalstandards für das Angebotsfeld der Kollektivstrukturen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Qualität in der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA). Um die Qualität der Betreuung zu erhöhen, müssen neu anerkannte Anbieter*innen im Kinder- und Jugendheimbereich an der Leistungserbringung beteiligt sein. Darüber hinaus wurde im Leistungsauftrag ergänzt, dass im Bereich Heimpflege von MNA neu die kantonalen Vorgaben gemäss Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG, 852.2) und Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV, 852.21) gelten sollen. Die AOZ muss zudem als Organisation mittels betrieblicher Massnahmen jederzeit in der Lage sein, ihren Auftrag bei ordentlichen Schwankungen der Flüchtlingszahlen zu erfüllen. Vertragliche Klauseln sollen dies nicht verhindern.

Um die notwendige politische Diskussion zur Schärfung der Ausrichtung im Angebotsfeld der Kollektivstrukturen zu ermöglichen, legt der Stadtrat dem Gemeinderat die geplanten Änderungen im Leistungsauftrag der AOZ vorgängig vor.

Berichterstattung zu Postulat

Weiter beantragt der Stadtrat, das Postulat GR Nr. 2019/526 als erledigt abzuschreiben. Mit diesem Postulat forderte der Gemeinderat einen Bericht über den Betrieb von MNA-Strukturen durch die AOZ. Der Bericht zur ausserordentlichen Betriebsprüfung im Auftrag des kantonalen Sozialamts vom Oktober 2022 zeigte die aktuelle Situation im Betrieb auf. Zudem ergriff die AOZ aufgrund der Ergebnisse eine Reihe betrieblicher und organisatorischer Massnahmen zwecks Verbesserung der Situation. Der Stadtrat erachtet damit die Forderungen des Postulats als erfüllt.

Antrag auf Fristverlängerung: Motion GR Nr. 2020/273

Das Schweizer Asylsystem befindet sich zurzeit wegen grosser Fluchtbewegungen und der damit verbundenen hohen Anzahl Geflüchteter in einer ausserordentlichen Lage. Das Sozialdepartement wie auch die AOZ waren in hohem Masse mit der operativen Bewältigung der aktuellen Situation belastet. Nicht alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Verordnung über die AOZ konnten daher gemäss Zeitplan vorangetrieben werden. Mit dem Beschluss vom 30. März 2022 (GR Nr. 2020/273) gewährte der Gemeinderat eine Fristverlängerung zur Erfüllung der Motion bis zum 26. August 2023. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat aus obengenannten Gründen, die Frist für die Umsetzung der Motion um weitere 12 Monate bis zum 26. August 2024 zu verlängern. 

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