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Einführung des Mindestlohns in der Stadt Zürich verzögert sich

Medienmitteilung

Die Einführung des Stadtzürcher Mindestlohns, dem die Zürcher Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 zugestimmt hat, verzögert sich wegen laufender Rekursverfahren. Die Vorbereitungsarbeiten für die Inkraftsetzung laufen derweil weiter.

7. September 2023

Am 18. Juni 2023 haben 69,43 Prozent der Stimmberechtigten in der Stadt Zürich dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» zugestimmt. Alle Arbeitnehmer*innen, die mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Zürich arbeiten, sollen mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen. Dieser Betrag wird jährlich überprüft sowie der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst. Um Fehlanreize zu vermeiden, werden Personen in Ausbildung und unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss ausgeschlossen.

Zwei Rekurse zum Mindestlohn hängig

Inzwischen sind zwei Rekurse gegen die Vorlage beim Bezirksrat eingegangen. Die Einführung des Mindestlohns in der Stadt Zürich verzögert sich damit.

Die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung des Mindestlohns in der Stadt Zürich laufen derweil weiter. Um die Planungssicherheit für die Arbeitgeber*innen zu gewährleisten, wird die Stadt Zürich über den genauen Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Stadtzürcher Mindestlohns mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens einem halben Jahr informieren.

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