Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die KESB ordnet Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an und prüft Rechtsgeschäfte, die für die Betroffenen von grosser Tragweite sind. Sie übt selber keine Betreuungsfunktionen aus, sondern überträgt diese an Beiständinnen und Beistände und überwacht deren Mandatsführung. Dabei verfolgt die KESB das Ziel, Selbstständigkeit und Integration der betroffenen Personen zu fördern.
Aktuell
Öffnungszeiten
Besuche nur nach telefonischer Vereinbarung
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft
Am 1. Januar 2024 tritt die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) in Kraft.
Stadt Zürich
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich