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Kommunaler Solidaritätsbeitrag

stadt-zuerich.ch/solidaritaetsbeitrag

Der kommunale Solidaritätsbeitrag soll ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sein. Alle, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen von Behörden der Stadt Zürich betroffen waren, erhalten einen Beitrag von 25'000 Franken. Dafür müssen sie ein Gesuch stellen.

Was ist der kommunale Solidaritätsbeitrag?

Die Stadt Zürich bezahlt ab dem 1. September 2023 einen kommunalen Solidaritätsbeitrag.

Alle, die durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 von Behörden der Stadt Zürich Unrecht erlitten haben, können ein Gesuch stellen und bekommen von der Stadt Zürich einen Beitrag von 25 000 Franken.

Die Stadt Zürich anerkennt mit dem kommunalen Solidaritätsbeitrag das Unrecht und will einen Beitrag für die Wiedergutmachung leisten.

Der kommunale Solidaritätsbeitrag wird zusätzlich zum Solidaritätsbeitrag des Bundes ausbezahlt. Er ist eine von weiteren Massnahmen, die die Stadt Zürich zur Aufarbeitung des begangenen Unrechts plant. Unter anderem soll die Rolle der Fürsorgebehörden der Stadt Zürich im Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 historisch aufgearbeitet werden. Weiter sind Massnahmen zum Gedenken an das Leid der Betroffenen geplant.

Wer bekommt einen Solidaritätsbeitrag?

Sie müssen begründen können, dass Sie Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag haben. Dazu müssen Sie vom Bund als Opfer anerkannt sein. Sie müssen mit Dokumenten belegen können, dass Behörden der Stadt Zürich an der fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 beteiligt waren.

Welche Unterlagen müssen Sie dem Gesuch beilegen?

Sie brauchen verschiedene Unterlagen für Ihr Gesuch:

  • Verfügung des Bundesamts für Justiz
    In dieser Verfügung steht, dass Sie als Opfer anerkannt wurden. (Opfer im Sinne des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmass-nahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG))
  • Akten und sonstige Unterlagen zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen vor 1981
    In den Dokumenten muss stehen, dass die fürsorgerische Zwangsmassnahme oder die Fremdplatzierung von einer Behörde der Stadt Zürich veranlasst wurde oder von einer Behörde der Stadt Zürich vollzogen wurde oder in einer Institution vollzogen wurde, die von der Stadt Zürich beauftragt oder beaufsichtigt wurde.
  • Kopie Ihres gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)

Brauchen Sie Hilfe beim Beschaffen der nötigen Unterlagen?

Haben Sie die Verfügung des Bundesamts für Justiz nicht mehr?

Fehlen Ihnen Dokumente? Wir helfen Ihnen gerne. Melden Sie sich bei uns. Oder unterschreiben Sie die Vollmacht auf dem Gesuch

Wir können dann mit dieser Vollmacht die Dokumente beschaffen.  

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen und Einreichen des Gesuchs?

Sie können sich bei uns melden. Wir unterstützen Sie gerne.

Ist Ihnen eine Beratung bei einer anderen Stelle lieber? Dann dürfen Sie sich bei den folgenden Stellen melden:

Die Beratung ist für Sie kostenlos. 

Anmeldung und Gesuch

Um den kommunalen Solidaritätsbeitrag zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen.

Bitte füllen Sie das Gesuch vollständig aus und unterschreiben Sie es.

Sie können das Gesuch per Post senden:

Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Kommunaler Solidaritätsbeitrag
Postfach
8036 Zürich

Gesuch via Website einreichen

Das Gesuch und die dazugehörigen Unterlagen können Sie hier einreichen.

Bitte laden Sie hier die erforderlichen Dokumente hoch. Bitte beachten Sie, dass die maximale Grösse der Dokumente 20 MB beträgt.

Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular

Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.

Kopie ID/Pass

Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.

Verfügung Bundesamt für Justiz (Anerkennung der Opfereigenschaft)

Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.

Weitere Unterlagen (Bezug der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen zur Stadt Zürich)

Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.

Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:

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Gesuch und Informationsbroschüre bestellen

Sie können die Broschüre und das Gesuch auch telefonisch oder per E-Mail bestellen.

Ansprechpersonen

Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Kommunaler Solidaritätsbeitrag
Strassburgstrasse 9
8004 Zürich

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Dienstag-Donnerstag, 08.30-11.30 Uhr
Telefon: 044 412 64 65

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