Kostengutsprache bei Heimeintritt
Kostengutsprache vor Eintritt in ein Alters-, Pflege- oder IV-Heim
Vor Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim oder ein IV-Wohnheim empfehlen wir eine Kostengutsprache (KOGU) einzuholen. Ausgenommen sind die Alters- und Pflegezentren der Stadt Zürich.
Für Informationen über die Finanzierbarkeit von Aufenthalten in Heimen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Amts für Zusatzleistungen zur AHV/IV gerne zur Verfügung.
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Strassburgstrasse 9
Amtshaus Werdplatz
8004 ZürichTelefon +41 44 412 61 11
Die Schalterdienste bleiben bis mindestens Ende April 2021 reduziert.
Für dringende Anliegen ist ein Schalter geöffnet. Bitte melden Sie sich telefonisch an.
Bei allgemeinen Fragen beraten wir Sie in der Zwischenzeit am Telefon.
Telefonzentrale: +41 44 412 61 11
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8.30-11.30 und 13.30-16.00 Uhr und Donnerstag: 8.30-11.30 und 13.30-18.00 Uhr
Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte
Für dringende Anliegen ist ein Schalter geöffnet. Bitte melden Sie sich telefonisch an.
Bei allgemeinen Fragen beraten wir Sie in der Zwischenzeit am Telefon.
Telefonzentrale: +41 44 412 61 11
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8.30-11.30 und 13.30-16.00 Uhr und Donnerstag: 8.30-11.30 und 13.30-18.00 Uhr
Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte