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Berechnungsbeispiele

Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause wohnen

Bei Rentnerinnen und Rentnern in Wohnungen, Zimmern von Privathaushalten usw. entspricht die Höhe der jährlichen Zusatzleistungen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (im Wesentlichen: die Mietkosten im gesetzlichen Rahmen sowie je ein Pauschalbetrag für die Krankenversicherungsprämien und für den allgemeinen Lebensbedarf) und den anrechenbaren Einnahmen.

Die anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen werden bei Ehepaaren im gleichen Haushalt zusammengerechnet. Der Güterstand ist für die Anspruchsermittlung nicht massgeblich.

Rechenbeispiel AHV-Rentnerin in einer Wohnung (Werte 2024)

Ausgaben:   
  Betrag Lebensbedarf Ergänzungsleistungen CHF  20 100 
  Tatsächliche Krankenkassenprämie*CHF    7 248  
      Maximalbetrag CHF    7 092 
      Nicht angerechnete PrämieCHF      156  
  Bruttomiete pro JahrCHF 18 060  
      Maximalbetrag CHF 17  580 
      Nicht angerechnete MieteCHF     480  
 Ausgaben total  CHF  44 772
    
 Einnahmen:   
  VermögenCHF 45 000  
       - FreibetragCHF 30 000  
       CHF 15 000  
       1/10 Vermögensverzehr CHF     1 500 
       Zinsertrag (0.29%) CHF        131 
  AHV pro Jahr CHF  18 000 
  Pension pro Jahr CHF    3 000 
Einnahmen total  CHF 22 631
    
Höhe der Ergänzungsleistungen (EL):   
Ausgaben minus Einnahmen  CHF 22 141
    
Höhe der Beihilfen (BH):   
Erhöhung Lebensbedarf BH
bei Vermögen unter 37 500
  CHF          0
    
Höhe der Gemeindezuschüsse (GZ):   
  Erhöhung Lebensbedarf  GZ CHF   3 900 
  Erhöhung um nicht
  angerechneten Mietzins
 CHF      480 
  abzüglich Kürzung,   
  da Vermögen über GZ-Freibetrag CHF 25 000 -CHF   2 000 
Total Gemeindezuschuss  CHF   2 380
Zusatzleistungen pro Jahr (EL + BH + GZ)  CHF  24 521
    
* Krankenkassenprämie geht direkt
an die Krankenkasse
   

Rentnerinnen und Rentner, die im Heim wohnen

Bei Rentnerinnen und Rentnern, die dauernd in einem Heim wohnen, werden die anerkannten Heimkosten, ein Betrag für persönliche Auslagen sowie ein Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung den Einnahmen gegenübergestellt. In der Regel entspricht auch hier der daraus resultierende Ausgabenüberschuss den Zusatzleistungen.

Bei Ehepaaren erfolgt für jeden Ehegatten eine gesonderte Berechnung. Vom Grundsatz her werden die anerkannten Einnahmen und das Vermögen des Ehepaares zusammengezählt. Den Ehepartnern wird je die Hälfte von den gemeinsamen anerkannten Einnahmen sowie vom Gesamtvermögen angerechnet. (Der Güterstand ist für die Leistungsermittlung wiederum nicht massgeblich.)
 

Rechenbeispiel eines AHV-Rentners im Pflegeheim (Werte 2024)

Anerkannte Ausgaben:    
  Persönliche Auslagen (Pauschalbetrag) CHF    6 700  
  Heimtaxen pro Jahr    
     Hotellerie+Betreuung CHF 69 350  
     Eigenanteil an Pflegetaxe
     (max. 23.00 pro Tag)
 CHF   8 395  
  Tatsächliche KrankenkassenprämieCHF 7 248   
     Maximalbetrag CHF   7 092  
     nicht angerechnete PrämieCHF     156   
Ausgaben total  CHF 91 537 
     
Anrechenbare Einnahmen:    
  Tatsächliches VermögenCHF 70 000   
  -  FreibetragCHF 30 000   
  CHF 40 000

 

  
1/5  Vermögenverzehr CHF    8 000  
  Zinsertrag (0.29%) 

CHF        203

  
  AHV pro Jahr CHF  23 460  
  Pension pro Jahr CHF  12 000  
Einnahmen total  CHF 43 663 
     
Höhe der Ergänzungsleistungen pro Jahr:    
Ausgaben minus Einnahmen  CHF 47 874 
     

* Krankenkassenprämie geht direkt an 

die Krankenkasse

 

    
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Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Strassburgstrasse 9
Amtshaus Werdplatz
8004 Zürich
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