Berechnungsbeispiele
Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause wohnen
Bei Rentnerinnen und Rentnern in Wohnungen, Zimmern von Privathaushalten usw. entspricht die Höhe der jährlichen Zusatzleistungen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (im Wesentlichen: die Mietkosten im gesetzlichen Rahmen sowie je ein Pauschalbetrag für die Krankenversicherungsprämien und für den allgemeinen Lebensbedarf) und den anrechenbaren Einnahmen.
Die anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen werden bei Ehepaaren im gleichen Haushalt zusammengerechnet. Der Güterstand ist für die Anspruchsermittlung nicht massgeblich.
Rechenbeispiel AHV-Rentnerin in einer Wohnung (Werte 2022)
Ausgaben: | |||
---|---|---|---|
Betrag Lebensbedarf Ergänzungsleistungen | CHF 19 610 | ||
Tatsächliche Krankenkassenprämie* | CHF 6 492 | ||
Maximalbetrag | CHF 6 252 | ||
Nicht angerechnete Prämie | CHF 240 | ||
Bruttomiete pro Jahr | CHF 17 000 | ||
Maximalbetrag | CHF 16 440 | ||
Nicht angerechnete Miete | CHF 560 | ||
Ausgaben total | CHF 42 302 | ||
Einnahmen: | |||
Vermögen | CHF 45 000 | ||
Abzüglich Freibetrag | CHF 30 000 | ||
1/10 Vermögensüberschreitung | CHF 15 000 | CHF 1 500 | |
Zinsertrag (0.03%) | CHF 13 | ||
AHV pro Jahr | CHF 18 000 | ||
Pension pro Jahr | CHF 3 000 | ||
Einnahmen total | CHF 22 513 | ||
Höhe der Ergänzungsleistungen (EL): | |||
Ausgaben minus Einnahmen | CHF 17 789 | ||
Höhe der Beihilfen (BH): | |||
Erhöhung Lebensbedarf BH (CHF 2 420), bei Vermögen unter 37 500 | CHF 0 | ||
Höhe der Gemeindezuschüsse (GZ): | |||
Erhöhung Lebensbedarf GZ | CHF 3 900 | ||
Erhöhung um nicht angerechneten Mietzins | CHF 560 | ||
abzüglich Kürzung, | |||
da Vermögen über GZ-Freibetrag CHF 25 000 | - | CHF 2 000 | |
Total Gemeindezuschuss | CHF 2 460 | ||
Zusatzleistungen pro Jahr (EL + BH + GZ) | CHF 22 249 | ||
* Krankenkassenprämie geht direkt an die Krankenkasse |
Rentnerinnen und Rentner, die im Heim wohnen
Bei Rentnerinnen und Rentnern, die dauernd in einem Heim wohnen, werden die anerkannten Heimkosten, ein Betrag für persönliche Auslagen sowie ein Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung den Einnahmen gegenübergestellt. In der Regel entspricht auch hier der daraus resultierende Ausgabenüberschuss den Zusatzleistungen.
Bei Ehepaaren erfolgt für jeden Ehegatten eine gesonderte Berechnung. Vom Grundsatz her werden die anerkannten Einnahmen und das Vermögen des Ehepaares zusammengezählt. Den Ehepartnern wird je die Hälfte von den gemeinsamen anerkannten Einnahmen sowie vom Gesamtvermögen angerechnet. (Der Güterstand ist für die Leistungsermittlung wiederum nicht massgeblich.)
Rechenbeispiel eines AHV-Rentners im Pflegeheim (Werte 2022)
Anerkannte Ausgaben: | ||||
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Heimtaxen pro Jahr (Hotellerie+Betreuung) | CHF 69 350 | |||
Eigenanteil an Pflegetaxe (max. 23.00 pro Tag) | CHF 8 395 | |||
persönliche Auslagen | CHF 6 537 | |||
Tatsächliche Krankenkassenprämie | CHF 6 492 | |||
Maximalbetrag | CHF 6252 | |||
nicht angerechnete Prämie | CHF 240 | |||
Ausgaben total | CHF 90 534 | |||
Anrechenbare Einnahmen: | ||||
Vermögen | CHF 70 000 | |||
Abzüglich Freibetrag | CHF 30 000 | |||
1/5 Vermögensüberschreitung | CHF 40 000 | CHF 8 000 | ||
Zinsertrag (0.03%) | CHF 21 | |||
AHV pro Jahr | CHF 23 460 | |||
Pension pro Jahr | CHF 12 000 | |||
Einnahmen total | CHF 43 481 | |||
Höhe der Ergänzungsleistungen pro Jahr: | ||||
Ausgaben minus Einnahmen | CHF 47 053 | |||
* Krankenkassenprämie geht direkt an die Krankenkasse
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Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
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