Stipendien für Jugendliche und Erwachsene
Sie wollen eine Ausbildung beginnen, können diese jedoch nicht selber finanzieren? Stipendien können Ihnen weiterhelfen.
Welches Stipendienrecht gilt für Ihre Ausbildung?
- Die Vorgaben auf dieser Seite gelten für Ihr Gesuch, wenn Ihr Ausbildungsjahr nach dem 1. Januar 2021 beginnt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es Ihr erstes Gesuch ist oder ein Wiederholungsgesuch.
- Wenn Ihr Ausbildungsjahr vor dem 1. Januar 2021 begonnen hat, wechseln Sie bitte zur folgenden Seite: Stipendiengesuch bis 2020
Kanton und Stadt Zürich haben seit 1. Januar 2021 ein neues Stipendienrecht.
Wann und wie können Sie Stipendien beantragen?
1. Schritt: Gesuch beim Kanton Zürich einreichen
Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Stipendienabteilung des Kantons Zürich ein. Machen Sie das frühzeitig – idealerweise 3 bis 4 Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung.
- Wenn Sie Ihr Gesuch später einreichen oder wenn Ihr Gesuch nicht vollständig ist, kann es sein, dass Sie weniger oder gar keine Stipendien erhalten. Gesuche, die später als sechs Monate nach Beginn Ihrer Ausbildung eintreffen, werden nicht mehr behandelt.
- Wiederholungsgesuche müssen Sie jeweils vor Beginn des Ausbildungsjahres einreichen.
2. Schritt: Gesuch bei der Stadt Zürich einreichen
Das Stipendiengesuch bei der Stadt Zürich reichen Sie erst ein, wenn Sie einen positiven Entscheid des Kantons Zürich erhalten haben. Sie müssen das Gesuch an die Stadt Zürich spätestens 60 Tage nach dem Entscheid des Kantons einreichen (es gilt das Datum auf dem Entscheid des Kantons Zürich).
Wer kann Stipendien beantragen?
Für Stipendien der Stadt Zürich gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich (zivilrechtlicher Wohnsitz).
- Sie erhalten Ausbildungsbeiträge des Kantons Zürich. Ausnahmen regelt die städtische Stipendienverordnung.
Situationen, in welchen Sie Stipendien beantragen können
In der folgenden Übersicht finden Sie typische Situationen, in denen Sie bei der Stadt Zürich Stipendien beantragen können. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa übernimmt die Stadt Zürich die Schul- und Materialkosten, die der Kanton nicht bezahlt. Hier finden Sie weitere Informationen: Stipendien Berufsvorbereitungsjahr.
Sind Sie zu Beginn des Ausbildungsjahres mindestens 18 Jahre alt, erhalten Sie Zusatzbeiträge der Stadt Zürich.
- Wenn Sie zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, erhalten Sie 100 Franken pro Monat.
- Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, erhalten Sie 150 Franken pro Monat.
Haben Sie vom Kanton ein Darlehen erhalten, das Sie später zurückzahlen müssen? Dann gehen Sie so vor:
- Haben Sie vom Kanton die Auswahl zwischen einem reduzierten Stipendium und einem Darlehen erhalten? Dann beziehen Sie vom Kanton das reduzierte Stipendium (Darlehensvereinbarung nicht an den Kanton zurückschicken) und beantragen für den Differenzbetrag Stipendien bei der Stadt Zürich.
- Sind Sie mindestens 35 Jahre alt und erhalten Sie vom Kanton nur ein Darlehen? Dann beziehen Sie dieses nicht, sondern beantragen für diesen Betrag Stipendien bei der Stadt Zürich.
Achtung: Diese Regeln gelten, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich leben (zivilrechtlicher Wohnsitz). Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kontaktieren Sie uns.
Wenn Sie deutlich mehr Schul- oder Studiengebühren bezahlen müssen, als der Kanton für Ausbildungen anrechnet, beteiligt sich die Stadt Zürich bei bestimmten Ausbildungen mit Stipendien.
Für welche Ausbildungen können Sie Beiträge beantragen?
Der Kanton Zürich zahlt Beiträge zum Beispiel an folgende Ausbildungen:
Berufsvorbereitungsjahre, Berufslehren, Kantonsschulen (Gymnasium), Höhere Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten.
Weitere beitragsberechtigte Ausbildungen finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Rechtliche Grundlagen
Für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums gelten die folgenden rechtlichen Grundlagen:
Unterstützung für Studierende an Hochschulen
- Studierende der Universität Zürich können sich für Informationen und Beratung zur Finanzierung ihres Studiums an die Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich wenden.
- Studierende der ETH wenden sich an die Fachstelle der ETH Zürich
Kontakt bei Fragen
Laufbahnzentrum
Stipendienberatung
8031 Zürich
Telefonische Auskünfte:
Dienstag-Donnerstag, 9 bis 11 Uhr, 14 bis 16 Uhr