Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Sind Sie in der Stadt Zürich gemeldet und haben Ihre Wohnung verloren – oder stehen unmittelbar davor? In der Stadt Zürich muss niemand unfreiwillig draussen übernachten. Das Sozialdepartement hilft Einzelpersonen, Jugendlichen, Paaren sowie Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern, die kein Dach mehr über dem Kopf haben oder Personen, die unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehen. Das Sozialdepartement ist aber keine Wohnungsvermittlungsstelle. Unsere Angebote werden sozialarbeiterisch begleitet oder betreut. In einem Teil der Angebote ist die Aufenthaltsdauer beschränkt.
Coronavirus
Information zur Anmeldung und Abklärung für Wohnintegrationsangebote
Neu werden im Grundsatz verkürzte Anmeldefahrfahren durchgeführt. Abklärungen werden – wenn immer möglich – nicht mehr physisch, sondern telefonisch durchgeführt.
Ausserdem bitten wir Sie vor einer Anmeldung am Schalter das Sekretariat telefonisch (+41 44 412 65 54) zu kontaktieren.
Informationen zur Wohnintegration
Alle Angebote werden normal betrieben. Aufgrund der anhaltenden Ansteckungsgefahr sind in folgenden Angeboten Besuche nach wie vor nur eingeschränkt möglich: Notunterkunft für Familien, Beaufsichtigte Wohnintegration, Stationäre Wohnintegration und Übergangswohnen für junge Erwachsene.
HINWEIS: Die Gebühr von Fr. 5.-/Nacht für die Nutzung der Notschlafstelle ist seit 15. Januar 2021 bis auf Weiteres erlassen.
Als StadtzürcherIn obdachlos?
Anmeldung und Sekretariat Wohnen und Obdach
Wenn Sie in der Stadt Zürich gemeldet sind und sich für ein Wohnangebot anmelden wollen, müssen Sie persönlich bei der Abteilung Anmeldung und Sekretariat nach telefonischer Voranmeldung (+41 44 412 65 54) vorbeikommen. Sind Sie bereits bei den Sozialen Diensten gemeldet? Dann können Sie auch Ihre Sozialarbeiterin / Ihren Sozialarbeiter kontaktieren.
Öffnungszeiten für Neuanmeldungen

- Montag bis Freitag 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Mitzubringende Unterlagen fürs Anmeldegespräche
- Bringen Sie bitte zum ersten Anmeldegespräch die notwendigen Unterlagen mit. Welche das sind, entnehmen Sie den unten verlinkten Checklisten: Checkliste «Mitzubringende Unterlagen für erwachsene Einzelpersonen»
Kontakt Anmeldung und Sekretariat
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Anmeldung und Sekretariat
Von auswärts und obdachlos?
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV)
Melden Sie sich bei uns, wenn
- Sie obdachlos sind, ohne Meldeadresse und sich in Zürich aufhalten
- Sie vom Ausland zurück in die Schweiz gekeht sind und keine Unterkunft haben
- Sie als Touristin oder Tourist mittelos sind und Ihre Rückreise nicht mehr bezahlen können
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen direkt in die ZAV zu kommen. Bitte kontaktieren Sie uns wenn möglich telefonisch: +41 44 412 64 21, Mo-Fr, 9-12 und 13.30-16.30 Uhr
Kontakt ZAV
Soziale Dienste
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle
Notschlafstelle (ohne Voranmeldung)

Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzerinnen und Benutzer und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.
Öffnungszeiten

Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet:
- Winterhalbjahr: 1. Oktober bis 31. März: 20:30 bis 10:00 Uhr
- Sommerhalbjahr: 1. April bis 30. September: 21:00 bis 10:00 Uhr
Der Zugang wird bis um 0.30 Uhr gewährt.
- Mehrbettzimmer
- Duschen
- Waschmaschine und Tumbler
- Kochgelegenheit
- Einfache Verpflegung, Frühstück
- Separate Frauenetage
Die Gebühr von Fr. 5.-/Nacht für die Nutzung der Notschlafstelle ist seit 15. Januar 2021 bis auf Weiteres erlassen.
- Männer und Frauen, die mindestens 18 Jahre alt sind
- Wohnsitz in der Stadt Zürich
- Persönlicher Ausweis
- Bezahlung der 5 Franken in bar
- Keine Tiere
In (ausgewiesenen) Notlagen entscheidet das Team der Notschlafstelle über die Beherbergung auswärtiger Personen für eine Nacht.
Kontakt und Standort Notschlafstelle
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Notschlafstelle
Notunterkunft für Familien

Grundsätzlich müssen Familien telefonisch durch die Sozialen Dienste unter Telefon +41 44 412 65 54 bei der Anmeldung und Abklärung angemeldet werden.
In dringenden Fällen von Montag bis Sonntag ist eine Anmeldung und der Eintritt direkt bei der Notunterkunft für Familien möglich.
Telefon +41 44 415 35 80, täglich bis 21.15 Uhr.
Kurzüberblick Angebote von Wohnen und Obdach

Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzerinnen und Benutzer und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.

Die betreute Nachtpension ist ein Angebot, das sich an ältere, sozial desintegrierte Menschen richtet, die über längere Zeit in der Notschlafstelle nächtigten. Es handelt sich um obdachlose Einzelpersonen, die sich gegen eine dauerhaftere Wohnlösung wehren oder in anderen Wohneinrichtungen nicht aufgenommen werden. Die Einrichtung bietet Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzelzimmer sowie stationäre Betreuung. Der Aufenthalt dient der Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen und der Suche nach einer zuträglichen Anschlusslösung. Der Aufenthalt ist auf maximal ein Jahr befristet.

Die Ambulante Wohnintegration ist ein ambulant betreutes Angebot für Einzelpersonen. Es richtet sich an sozial desintegrierte und suchtmittelabhängige Frauen und Männer, die nicht in der Lage sind, ihren Wohnalltag alleine zu meistern. Die ambulante Betreuung setzt bei den Ursachen der prekären Wohnsituation an und zielt auf die Befähigung zu selbstständigem Wohnen und auf die Reintegration in den freien Wohnungsmarkt. Die KlientInnen werden angeleitet und überwacht.

Die Stationäre Wohnintegration ist ein betreutes Wohnangebot für sozial und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, sich in ein Heim einzufügen. Die Einrichtung verfügt über drei rollstuhlgängige Liegenschaften mit möblierten Einzelzimmern und bietet fachliche Betreuung an 365 Tagen im Jahr. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Fähigkeit der Klientin/des Klienten, die Mindestanforderungen hinsichtlich Selbstständigkeit erfüllen zu können. Die Aufenthaltsvereinbarung ist unbefristet.

Die Beaufsichtigte Wohnintegration ist ein Wohnangebot für psychisch beeinträchtigte Personen, die aufgrund ihrer stark eingeschränkten Wohn- und Sozialkompetenz nicht in der Lage sind, sich in ein bestehendes Wohnintegrationsangebot einzufügen. Mit der 24-Stunden-Präsenz von Fachpersonen bietet die Beaufsichtigte Wohnintegration einen Rahmen, der vor Eskalationen schützt und stabilisierend wirkt.

Die Notunterkunft für Familien ist eine betreute Kollektivunterkunft für obdachlose Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Zürich. Das Angebot dient der Unterbringung in Notfällen und ist auf sechs Monate befristet. Ziel ist es, die familiäre Situation zu stabilisieren und die Betroffenen so zu fördern, dass ein Übertritt in den freien Wohnungsmarkt wieder möglich wird.

Das Angebot richtet sich an wohnungslose oder unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehende Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern. Als Familien gelten auch Alleinerziehende und Konkubinatspaare mit Kindern. Die Unterbringung erfolgt in 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen in der Stadt Zürich. Die ambulante Betreuung ist obligatorisch und zielt auf die Befähigung zum selbständigen Wohnen und auf die Reintegration in den freien Wohnungsmarkt.

Das Übergangswohnen bietet wohnungslosen Einzelpersonen und Paaren, die ihre Wohnung verloren haben, möblierte Appartements und unterstützt sie bei der Suche nach einer eigenen Wohnung. Der Aufenthalt ist auf ein Jahr befristet. Das Betreuungsziel ist die schnelle Rückkehr in ein normales Mietverhältnis.

Das Übergangswohnen für junge Erwachsene von 18 bis 22 Jahren ist ein Angebot mit fachlicher Betreuung an 365 Tagen pro Jahr. Es richtet sich an junge Erwachsene, die weder selbständig wohnen, noch sich in einen Heimbetrieb einfügen können. Der Aufenthalt dient der Schadensminderung und Stabilisierung der Situation und zielt auf eine zuträgliche Anschlusslösung. Die sozialpädagogische Betreuung ist obligatorisch mit dem Ziel der individuellen Förderung und Unterstützung.
A bis Z Obdachlosigkeit (A–Z)

Das A bis Z beantwortet Fragen, die häufig von SchülerInnen, Studierenden, Privaten und Medien zum Thema Obdachlosigkeit gestellt werden.
WOPP-Studie 2013
Die Studie erfasst im Rahmen einer einmaligen Untersuchung psychiatrische Diagnosen und weitere relevante Gesundheitsaspekte bei BewohnerInnen städtischer Wohneinrichtungen.
Weitere Anlaufstellen im Bereich Wohnen
Günstige Wohnungen, Wohnungssuche und mehr ...
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