Assistenzdienst Konsulatsschutz

Ein abwechslungsreicher Job mit Verantwortung zum Schutz der konsularischen Einrichtungen in der Stadt Zürich. Klingt das nach einer passenden Aufgabe für Sie? Dann ist Assistenzdienst Konsulatsschutz (AKS) genau das Richtige für Sie.

Der abwechslungsreiche Job Assistenzdienst Konsulatsschutz hat ein umfassendes Aufgabengebiet. Vom Bewachen der konsularischen Einrichtungen bis hin zu patrouillieren mit den Streifenwagen. Ausserdem unterstützen Sie andere Abteilungen der Stadtpolizei Zürich. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit führen Sie den Dienst bewaffnet aus und sind berechtigt, wenn nötig polizeiliche Zwangsmassnahmen im Rahmen des Konsulatsschutzes anzuwenden.

Hier erfahren Sie, was es alles braucht, um den Beruf Assistenzdienst Konsulatsschutz bei der Stadtpolizei Zürich auszuüben und wie sich die Ausbildung gestaltet. Schauen Sie rein, vielleicht ist der Job Assistenzdienst Konsulatsschutz genau das Richtige für Sie.

Heute Bauführer. Morgen im Konsulatsschutz.

Heute Flugbegleiterin. Morgen im Konsulatsschutz.

Stadtpolizei Zürich - Jeden Tag

Imagefilm der Stadtpolizei Zürich. Erleben Sie in diesem Film die spannenden Tätigkeiten der Stadtpolizistinnen und -polizisten in eindrucksvollen Bildern.http://www.stadtpolizei.ch/jobs

Voraussetzungen

Sind Sie mindestens 20 Jahre alt und haben Sie Freude am Kontakt mit Menschen? Haben Sie einen ausgeglichenen Charakter und einen vernünftigen Sinn für Gerechtigkeit? Dann erfüllen Sie bereits einen wichtigen Teil unserer Voraussetzungen für den Beruf Assistenzdienst Konsulatsschutz. Finden Sie heraus, welche weiteren Anforderungen Sie erfüllen müssen, um beim Assistenzdienst Konsulatsschutz zu arbeiten:

  • Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung C
  • Gute körperliche Fitness 
  • Abgeschlossene Berufslehre, gleichwertige Ausbildung oder eine Matura
  • Gute Schul- und Allgemeinbildung 
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Gute schriftliche Ausdrucksweise
  • Einwandfreier Leumund
  • Führerausweis Kat. B (PW mit Handschaltung muss zwingend nach der Ausbildung gefahren werden können. Wer auf einem Automaten gelernt hat, muss sich dies selber aneignen.)
  • Keine Mindestgrösse (unter 160 cm zusätzliche Eignungsabklärungen)
  • Militärdienst ist keine Voraussetzung (bei Dienstpflicht: Rekrutenschule oder die erforderliche Zivildienstzeit absolviert)
  • Bei politischen und religiösen Einstellungen sowie in der äusseren Erscheinung werden keine Extreme geduldet

Tätowierungen an Hals, Kopf und Händen sind nicht gestattet. Alle anderen sichtbaren Tätowierungen sind erlaubt, wenn sie vom Motiv her mit dem polizeilichen Umfeld und dessen Berufsethik vereinbar sind.

Bewerbung

Lächelnde Polizistin schaut in die Kamera.

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Job bei der Stadtpolizei Zürich interessieren. Für eine Bewerbung benötigen Sie die unten aufgelisteten Dokumente. Während den Bewerbungs-Zeitfenstern können Sie diese dann elektronisch in unser Online-Bewerbungstool hochladen. 

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres (Oberstufe/Gymnasium)
  • Fähigkeitszeugnis mit Abschlussnote
  • Arbeitszeugnisse
  • Auszug Register Administrativmassnahmen IVZ (vormals ADMAS-Auszug) (nicht älter als 6 Monate)
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Weitere Unterlagen (allfällige Diplom- und Weiterbildungszeugnisse, Niederlassungsbewilligung C)

Interesse an einem spannenden Job mit internationalem Flair? Wir nehmen Ihre Bewerbung für den nächsten Lehrgang mit Start am 1. November 2024 gerne entgegen. Viel Erfolg.

Ansprechpersonen

Porträt von Sabrina Wilhelmer: Eine lächelnde Frau mit ganz kurzen, dunkelgrauen Haaren und einer rechteckigen Brille
Sabrina Wilhelmer
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 17
Funktion

Sachbearbeiterin Personalgewinnung

Porträt von Patrick Tobler: Ein lächelnder Mann mit grauen Haaren, die vorderhalb in eine Pyramide gegelt sind und Bart
Isabelle Gubler
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 16
Funktion

Sachbearbeiterin Personalgewinnung

Porträt von Susanne Frei: Eine lächelnde Frau mit rötlichem Haar, grossen Brillengläsern und einem schwarzen Blazer
Susanne Frei
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 19
Funktion

Chefin Personalgewinnung

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren bei der Stadtpolizei Zürich gestaltet sich wie folgt:

Schritt 1: Die Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen werden eingehend auf die vorgegebenen Anforderungen und die Vollständigkeit überprüft.

Schritt 2: Diagnostischer Eignungstest

Sind alle erforderlichen Kriterien erfüllt, erhalten Sie eine Einladung zum Diagnostischen Eignungstest, der bei uns absolviert wird. Es werden folgende Kriterien geprüft:

  • Aufsatz am PC zu einem vorgegebenen Thema (Zeit: 60 Minuten / etwa eine A4-Seite)
  • Deutsch
  • Kognitive Fähigkeiten / Mathematik
  • Merkfähigkeit 

Schritt 3: Sporttest

  • Messen der Körpergrösse
  • Waffenhandhabungstest mit der Dienstwaffe SIG P226 (Abklärung Handkraft und Handgrösse)
  • Wendelauf
  • Männer: Klimmzüge / Frauen: Beugehang
  • Kasten-Bumerang-Lauf
  • Grundkrafttest Rumpf
  • 3000-Meter-Lauf

Ihr Weg zum erfolgreichen Sporttest

Sie suchen einen vielseitigen, spannenden aber anspruchsvollen Job? Bei uns sind Sie genau richtig. Um unser mehrstufiges Auswahlverfahren erfolgreich zu durchlaufen, geben wir Ihnen auf unserer Website www.stadtpolizei.ch/jobs Tipps und Informationen mit auf den Weg. Starten Sie noch heute durch und bewerben Sie sich bei uns. Wir suchen Nachwuchs. Unsere Fachverantwortliche Sport und Gesundheit, Manuela Etter, gibt Ihnen auf dem Weg zum Erfolg wertvolle Tipps rund um unsere Sportaufnahmeprüfung. Schauen Sie genau hin und trainieren Sie gezielt auf unsere fünf zu absolvierenden Disziplinen. Viel Erfolg.

Sie müssen total mindestens 10 Punkte und in jeder Disziplin mindestens 1 Punkt erreichen (beim Grundkrafttest Rumpf sind minimal 3 Punkte zu erreichen).

Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Bewerber*innen mit einer Körpergrösse unter 160 cm müssen zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche physische Eignungsabklärung durchlaufen.

Schritt 4: Vorstellungsgespräch/Situationssimulation

Vier Personen der Stadtpolizei führen mit Ihnen ein Gespräch sowie eine Situationssimulation durch. Dabei geht es um die Prüfung der Motivation sowie der für den Beruf als Konsulatsschützer*in notwendigen Charaktereigenschaften. Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch wird entschieden, ob Sie eine provisorische Zusage für die Aufnahme in die Polizeischule erhalten oder ob wir Ihnen eine definitive Absage erteilen müssen. Die Entscheidung wird Ihnen persönlich durch den/die Moderator*in mitgeteilt.

Schritt 5: Vertrauensärztliche Eintrittsuntersuchung

Der Vertrauensarzt überprüft, ob die körperlichen Voraussetzungen für diesen anspruchsvollen Beruf auch aus sportmedizinischer Sicht gegeben sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kosten für die Erstuntersuchung durch unseren Vertrauensarzt von der Stadtpolizei Zürich übernommen werden, zusätzlich angeordnete medizinische Abklärungen jedoch zu Lasten der Bewerbenden gehen.

Schritt 6: Definitiver Entscheid

Das gesamte Auswahlverfahren dauert rund 3 – 4 Monate. Nach jedem Schritt können Sie entweder weiterkommen oder ausscheiden. Spätestens drei Monate vor Schulbeginn liegt der definitive Bescheid vor.

Ausbildung

Die Ausbildung für den Polizeilichen Assistenzdienst dauert neun Monate. In dieser Zeit erhalten Sie bereits den vollen Lohn. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Fächern wie beispielsweise Konsulatswesen, Rechtslehre, Psychologie, Selbstverteidigung, Schiessen und Fahrausbildung. Stadtführungen und verschiedene Besichtigungen gehören ebenso zum Ausbildungsprogramm wie der Unterricht in Erster Hilfe, Sport und Eigensicherung.

Während der Ausbildung absolvieren Sie ein Praktikum. Dabei werden Sie von erfahrenen Kolleg*innen begleitet. Die Ausbildung wird mit einer Erfahrungswoche abgeschlossen. Die theoretischen und praktischen Fächer werden mit Prüfungen abgeschlossen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Lehrganges müssen bestimmte Promotionsfächer mit einer genügenden Note abgeschlossen werden.

Lohn

Der Monatslohn während den ersten beiden Anstellungsjahren (inkl. Ausbildung) beträgt je nach Alter zwischen 5400.- und 6600.- Franken pro Monat (Brutto). Danach beträgt der Lohn je nach Alter zwischen 6000.- und 7200.- Franken pro Monat (Brutto). Hinzu kommen monatliche Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie ein 13. Monatslohn.

Entwicklung

Beim Assistenzdienst Konsulatsschutz der Stadtpolizei Zürich gibt es verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten. Einerseits haben Sie die Möglichkeit, spannende Nebenämter auszuüben. Ein Nebenamt bezeichnet eine Tätigkeit (Zusatzfunktion), die im persönlichen Stellenprofil nicht beschrieben ist, jedoch im Sinne der Organisation ausgeführt wird. Beispiele von Nebenämter des Assistenzdienstes Konsulatsschutz sind:

  • Fahrinstruktor*in
  • Schwimminstruktor*in
  • Fitnessinstruktor*in
  • Taschendiebstahlfahndung
  • Fachlehrer*in an Schulen und internen Weiterbildungen
  • Englischlehrer*in
  • Götti-Funktion
  • … und viele mehr

Andererseits bieten Stagen und Aushilfen in vielen Abteilungen und Kommissariaten der Stapo eine weitere Entwicklungsmöglichkeit. Beispielsweise beim Informatikdienst (Handyauswertung), Verkehrspolizei-Taxibüro, Sekretariat, Mediendienst, Hundekontrolle und viele mehr.

Ausserdem können Sie je nach Eignung eine Führungslaufbahn anstreben. Beispielsweise als Einsatzleiter*in oder als Chef*in Einsatzgruppe.