Polizeilicher Assistenzdienst

Den Verkehr kontrollieren und regeln. Im Streifenwagen unterwegs sein und die Regionalwachen und die Verkehrspolizei bei Kontrollen unterstützen. Klingt das interessant? Dann ist Polizeilicher Assistenzdienst (PAD) genau das Richtige für Sie.

Der Job Polizeilicher Assistenzdienst ist abwechslungsreich und hat ein umfassendes Aufgabengebiet. Von patrouillieren mit dem Streifenwagen und Verkehrsregelungen bis hin zu beraten von hilfesuchenden Personen. Hier erfahren Sie, was es alles braucht, um den Beruf Polizeilicher Assistenzdienst bei der Stadtpolizei Zürich auszuüben und wie sich die Ausbildung gestaltet. Schauen Sie rein, vielleicht ist der Job Polizeilicher Assistenzdienst genau das Richtige für Sie.

Heute Koch. Morgen im Polizeilichen Assistenzdienst.

Voraussetzungen

Sind Sie mindestens 20 Jahre alt und haben Sie Freude am Umgang mit Menschen? Bringen  Sie einen ausgeglichenen Charakter und einen guten Gerechtigkeitssinn mit? Dann erfüllen Sie bereits einen wichtigen Teil unserer Voraussetzungen für den Beruf Polizeilicher Assistenzdienst. Finden Sie heraus, welche weiteren Anforderungen Sie erfüllen müssen, um beim Polizeilichem Assistenzdienst zu arbeiten:

  • Schweizer Bürgerrecht
    oder Niederlassungsbewilligung C
  • Gute körperliche Fitness
  • Abgeschlossene Berufslehre (EFZ), gleichwertige Ausbildung oder eine Matura
  • Gute Schul- und Allgemeinbildung
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Gute schriftliche Ausdrucksweise
  • Einwandfreier Leumund
  • Führerausweis Kat. B (PW mit Handschaltung muss zwingend nach der Ausbildung gefahren werden können. Wer auf einem Automaten gelernt hat, muss sich dies selber aneignen.)
  • Militärdienst ist keine Voraussetzung (bei Dienstpflicht: Rekrutenschule oder die erforderliche Zivildienstzeit absolviert)
  • Keine Mindestgrösse (unter 160 cm zusätzliche Eignungsabklärungen)
  • Bei politischen und religiösen Einstellungen sowie in der äusseren Erscheinung werden keine Extreme geduldet

Tätowierungen an Hals, Kopf und Händen sind nicht gestattet. Alle anderen sichtbaren Tätowierungen sind erlaubt, wenn sie vom Motiv her mit dem polizeilichen Umfeld und dessen Berufsethik vereinbar sind.

Bewerbung

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Job bei der Stadtpolizei Zürich interessieren. Für eine Bewerbung benötigen Sie die unten aufgelisteten Dokumente. Während den Bewerbungs-Zeitfenstern können Sie diese dann elektronisch in unser Online-Bewerbungstool hochladen. 

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres (Oberstufe/Gymnasium)
  • Fähigkeitszeugnis mit Abschlussnote
  • Arbeitszeugnisse
  • Auszug Register Administrativmassnahmen IVZ (vormals ADMAS-Auszug) (nicht älter als 6 Monate)
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Weitere Unterlagen (allfällige Diplom- und Weiterbildungszeugnisse, Niederlassungsbewilligung C)

Haben wir Ihr Interesse an einem spannenden Job geweckt? Das Bewerbungsfenster für den nächsten Lehrgang mit Start am 1. November 2024 ist jetzt geöffnet. Bewerben Sie sich jetzt. Viel Erfolg.

Ansprechpersonen

Porträt von Sabrina Wilhelmer: Eine lächelnde Frau mit ganz kurzen, dunkelgrauen Haaren und einer rechteckigen Brille
Sabrina Wilhelmer
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 17
Funktion

Sachbearbeiterin Personalgewinnung

Porträt von Patrick Tobler: Ein lächelnder Mann mit grauen Haaren, die vorderhalb in eine Pyramide gegelt sind und Bart
Isabelle Gubler
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 16
Funktion

Sachbearbeiterin Personalgewinnung

Porträt von Susanne Frei: Eine lächelnde Frau mit rötlichem Haar, grossen Brillengläsern und einem schwarzen Blazer
Susanne Frei
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 19
Funktion

Chefin Personalgewinnung

Das Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren bei der Stadtpolizei Zürich gestaltet sich wie folgt:

Schritt 1: Die Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen werden eingehend auf die vorgegebenen Anforderungen und die Vollständigkeit überprüft.

Bewerber*innen mit einer Körpergrösse unter 160 cm müssen eine physische Eignungsabklärung durchlaufen.

Schritt 2: Diagnostischer Eignungstest

Sind alle erforderlichen Kriterien erfüllt, erhalten Sie eine Einladung zum Diagnostischen Eignungstest, der bei uns absolviert wird. Es werden folgende Kriterien geprüft:

  • Aufsatz am PC zu einem vorgegebenen Thema (Zeit: 60 Minuten / etwa eine A4-Seite)
  • Deutsch
  • Kognitive Fähigkeiten / Mathematik
  • Merkfähigkeit

Schritt 3: Vorstellungsgespräch/Situationssimulation

Vier Personen der Stadtpolizei führen mit Ihnen ein Gespräch sowie eine Situationssimulation durch. Dabei geht es um die Prüfung der Motivation sowie der für den Beruf im Polizeilichen Assistenzdienst notwendigen Charaktereigenschaften. Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch wird entschieden, ob Sie eine provisorische Zusage für die Aufnahme in die Polizeischule erhalten oder ob wir Ihnen eine definitive Absage erteilen müssen. Die Entscheidung wird Ihnen persönlich durch den/die Moderator*in mitgeteilt.

Schritt 4: Vertrauensärztliche Eintrittsuntersuchung

Der Vertrauensarzt überprüft, ob die körperlichen Voraussetzungen für diesen anspruchsvollen Beruf auch aus sportmedizinischer Sicht gegeben sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kosten für die Erstuntersuchung durch unseren Vertrauensarzt von der Stadtpolizei Zürich übernommen werden, zusätzlich angeordnete medizinische Abklärungen jedoch zu Lasten der Bewerbenden gehen.

Schritt 5: Definitiver Entscheid

Das gesamte Auswahlverfahren dauert rund 3 – 4 Monate.

Nach jedem Schritt können Sie entweder weiterkommen oder ausscheiden. Spätestens drei Monate vor Schulbeginn liegt der definitive Bescheid vor.

Ausbildung

Die Ausbildung für den Polizeilichen Assistenzdienst dauert neun Monate. In dieser Zeit erhalten Sie bereits den vollen Lohn. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Fächern wie beispielsweise Rechtslehre, Psychologie, Verkehrsregelung, Fahrtrainings und Funkausbildung. Stadtführungen und verschiedene Besichtigungen gehören ebenso zum Ausbildungsprogramm wie der Unterricht in Erster Hilfe, Sport und Eigensicherung.

Während der Ausbildung absolvieren Sie ein Praktikum. Dabei werden Sie von erfahrenen Kolleg*innen begleitet. Die Ausbildung wird mit einer Erfahrungswoche abgeschlossen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Lehrganges müssen bestimmte Promotionsfächer mit einer genügenden Note abgeschlossen werden.

Ab 2023 finden alle Ausbildungslehrgänge im modernen, neu erstellten Bildungszentrum Blaulicht in Opfikon/Glattbrugg statt. 

Lohn

Der Monatslohn während den ersten beiden Anstellungsjahren (inkl. Ausbildung) beträgt je nach Alter zwischen 5400.- und 6600.- Franken pro Monat (Brutto). Danach beträgt der Lohn je nach Alter zwischen 6000.- und 7200.- Franken pro Monat (Brutto). Hinzu kommen monatliche Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie ein 13. Monatslohn.

Entwicklung

Beim Polizeilichen Assistenzdienst der Stadtpolizei Zürich gibt es verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten. Einerseits haben Sie die Möglichkeit, spannende Nebenämter auszuüben. Ein Nebenamt bezeichnet eine Tätigkeit (Zusatzfunktion), die im persönlichen Stellenprofil nicht beschrieben ist, jedoch im Sinne der Organisation ausgeführt wird. Beispiele von Nebenämter des Polizeilichen Assistenzdienstes sind:

  • Instruktor*in Verkehrszeichengabe
  • Fahrinstruktor*in
  • Schwimminstruktor*in
  • Fitnessinstruktor*in
  • Taschendiebstahlfahndung
  • Englischlehrer*in
  • Götti-Funktion
  • … und viele mehr

Andererseits bieten Stagen und Aushilfen in vielen Abteilungen und Kommissariaten der Stadtpolizei Zürich eine weitere Entwicklungsmöglichkeit. Beispielsweise beim Informatikdienst (Handyauswertung), Sekretariat, Mediendienst, Hundekontrolle und viele mehr.

Ausserdem können Sie je nach Eignung eine Führungslaufbahn anstreben. Beispielsweise als Einsatzleiter*in oder als Chef*in Einsatzgruppe.