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Das Musikschulgesetz ist unverzichtbar

Medienmitteilung

Mit einer knappen Mehrheit empfiehlt die vorberatende Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) dem Kantonsrat, auf das für kommenden Montag traktandierte Musikschulgesetz nicht einzutreten. Der Zürcher Stadtrat hält dies für kurzsichtig und unverantwortlich. Die Chance, den Musikschulunterricht endlich auch im Kanton Zürich klar zu regeln und gesetzlich zu verankern, darf nicht verpasst werden.

9. März 2016

Nach rund zehnjähriger Vorbereitung liegt heute ein Gesetzesentwurf vor, der in der Vernehmlassung breite Zustimmung fand und grundsätzlich auch vom Regierungsrat gutgeheissen wurde. Obschon die finanzielle Lage des Kantons die erhoffte Erhöhung des im schweizweiten Vergleich sehr bescheidenen Staatsbeitrags zurzeit wohl nicht erlaubt, hält der Zürcher Stadtrat das Musikschulgesetz nach wie vor für unverzichtbar.

Einerseits soll es die bereits erreichte Qualität langfristig sichern und wo noch nötig fördern. Andererseits gilt es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die Finanzierung von spezialisierten Angeboten, die von grossen Musikschulen für die Region oder für den ganzen Kanton durchgeführt werden. Das Förderprogramm von Musikschule Konservatorium Zürich beispielsweise wird je zur Hälfte von begabten Jugendlichen aus der Stadt und aus dem Kanton Zürich besucht. Solche überregionale Förderung ist unabdingbar, damit einheimische Talente eine Chance auf einen Studienplatz an einer Musikhochschule haben und später im kompetitiven internationalen Musikmarkt erfolgreich sein können.

Der Zürcher Stadtrat hofft, dass der Kantonsrat entgegen der Empfehlung der KBIK auf das Musikschulgesetz eintreten und eine fruchtbare Diskussion führen wird.

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