Global Navigation

Einsprache gegen Videoreglement für Sport- und Badeanlagen

Medienmitteilung

Sportamt stellt Videoüberwachung vorläufig ein

Gegen das Ende Dezember 2017 amtlich publizierte Videoüberwachungsreglement für Sport- und Badeanlagen wurde Einsprache erhoben. Das Sportamt der Stadt Zürich stellt daher die Videoüberwachung in den betroffenen Anlagen ein.

30. Januar 2018

Ende Dezember 2017 wurde das Reglement zur Videoüberwachung von Sport- und Badeanlagen im Amtsblatt publiziert. Es hätte am 1. Februar 2018 in Kraft treten sollen. Gegen das Videoüberwachungsreglement wurde fristgerecht Einsprache erhoben. Nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich stellt das Sportamt die Videoüberwachung in den bisher überwachten Sport- und Badeanlagen per sofort ein. Es handelt sich dabei um die Hallenbäder Bungertwies, Oerlikon, City und Käferberg, die Kunsteisbahn Oerlikon sowie die Sportanlage Sihlhölzli und die Saalsporthalle. Alle übrigen Sport- und Badeanlagen sind nicht videoüberwacht. Sobald ein rechtskräftiges Reglement vorliegt, werden die Videokameras wieder in Betrieb genommen. In den betroffenen Sport- und Badeanlagen werden die Besuchenden mittels Schildern darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung ausser Betrieb ist. 

Weitere Informationen