Im Jahr 2018 sprachen sich die Stimmberechtigten für die Phase ll des Pilotprojekts «Tagesschule 2025» und die damit verbundenen Ausgaben aus. Am 31. Dezember 2022 endet diese Projektphase. Im September dieses Jahres wird über die definitive Einführung von Tagesschulen abgestimmt. Gleichzeitig werden die Stimmberechtigten zwischen zwei unterschiedlichen Verordnungen zur Ausgestaltung der Tagesschule entscheiden. Zur Auswahl stehen die vom Gemeinderat erlassene Verordnung und die ursprünglich von Stadtrat und Schulpflege zuhanden des Gemeinderats beschlossene Verordnung. Sie weichen in wesentlichen Punkten voneinander ab; die in der Abstimmung angenommene Variante soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Die Varianten unterscheiden sich unter anderem bei der Dauer der Mittagszeit und den offenen Betreuungsangeboten am Nachmittag. Ob der Mittag 80 oder bis zu 100 Minuten dauern soll oder die Kinder nach Unterrichtsschluss während 30 oder 60 Minuten in den unentgeltlichen offenen Angeboten zu betreuen sind, hat erhebliche Auswirkungen auf die Organisation. Weiter ist es für die Schulen entscheidend zu wissen, ob sie morgens eine Auffangzeit von 8 Uhr bis Unterrichtsbeginn zu organisieren haben. Die genannten Beispiele haben einen Einfluss auf die Zuweisung von Finanzen und die Personalplanung in den Schulen. Zudem müssen für sämtliche Angebote Konzepte erarbeitet und die für den Betrieb erforderlichen IT-Applikationen entsprechend der Verordnung angepasst werden.
Die Zeit vom voraussichtlichen Abstimmungstermin vom 25. September 2022 bis zum 1. Januar 2023 reicht aus Sicht von Stadtrat und Schulpflege nicht, um die erforderlichen Vorbereitungs- oder Umstellungsarbeiten fristgerecht zu erledigen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat daher, das Inkrafttreten jener Verordnung über die Tagesschule, für die sich die Stimmberechtigten in der Urnenabstimmung aussprechen, um sieben Monate auf den 1. August 2023 zu verschieben.
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