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Zwei Tagesschulvarianten kommen zur Abstimmung

Medienmitteilung

Für die definitive Einführung von Tagesschulen in der Stadt Zürich bedarf es einer Änderung der Gemeindeordnung, über die in diesem Jahr abgestimmt werden soll. Zudem wird das Volk zwischen zwei verschiedenen Varianten der Tagesschule wählen können.

25. Mai 2022

Nach dem erfolgreich durchgeführten Pilotprojekt Tagesschule 2025 soll die Tagesschule nach dem Modell der Stadt Zürich in Etappen definitiv eingeführt werden. Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 6. April 2022 zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet (GR Nr. 2021/161). Gleichzeitig hat er eine Verordnung über die Tagesschulen der städtischen Volksschule erlassen. Diese weicht in wesentlichen Punkten von der ursprünglichen Vorlage ab, die der Stadtrat auf Antrag der Zürcher Schulpflege (ZSP) dem Gemeinderat überwiesen hatte (Medienmitteilung 14. April 2021). Gegen die Verordnung des Gemeinderats wurde das Parlamentsreferendum ergriffen, sodass neben der Änderung der Gemeindeordnung auch die vom Gemeinderat beschlossene Verordnung zur Abstimmung kommt.

Stadtrat nutzt Doppelantragsrecht

Da der Stadtrat der Ansicht ist, mit der ursprünglichen Verordnung ein Tagesschulmodell definiert zu haben, das Kindern, Eltern sowie Schulpersonal gerecht wird und gleichzeitig die langfristige Finanzierbarkeit im Auge behält, will er den Stimmberechtigten auch diese Variante vorlegen. Möglich macht dies der Stadtrat, indem er das ihm zustehende Doppelantragsrecht wahrnimmt.

Wesentliche Unterschiede der Tagesschulvarianten

  • Ausschlaggebend für den Beschluss, das Doppelantragsrecht zu nutzen, sind für den Stadtrat im Wesentlichen folgende Punkte:
  • Die Erfahrungen der Pilotschulen und die Ergebnisse von zwei externen Evaluationen sind in die Verordnung über die Tagesschule von Stadtrat und ZSP eingeflossen.
  • Die verschiedenen Änderungen in der Verordnung des Gemeinderats würden für die Schulen zu erheblichem organisatorischem Aufwand und zu Effekten führen, die sich ungünstig auf die angestrebten Ziele, insbesondere die Förderung von Bildungschancen durch soziale Durchmischung und die Zusammenarbeit von Unterricht und Betreuung, auswirken können.
  • Stadtrat und ZSP gingen in ihrer Tagesschulverordnung von jährlichen Betriebskosten von 75 Millionen Franken ab flächendeckender Einführung der Tagesschule aus. Durch die Änderungen des Gemeinderats würden sich diese schätzungsweise um bis zu 51 Millionen Franken auf 126 Millionen Franken jährlich erhöhen.

Voraussichtlich im September 2022 entscheiden die Stimmberechtigten nicht nur über die Gemeindeordnung, sondern wählen auch das zukünftige Tagesschulmodell.

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