Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung Kindergartenalter
Vorsorge-Untersuchung bei der privaten Kinder-/Hausärztin durchführen

Die erste Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung findet auf Kindergartenstufe statt und wird über die Krankenkasse abgerechnet.
Im Kanton Zürich gilt, dass diese obligatorische Untersuchung in der Regel durch die private Kinder-/ Hausärztin durchgeführt werden soll - meistens im Rahmen der üblichen 4-Jahres-Kontrolle. Haben Sie keinen privaten Kinder-/Hausarzt, kann auch der Schulärztliche Dienst die Untersuchung durchführen.
Ziel der Schulärztlichen Vorsorge-Untersuchung ist es, Risikofaktoren früh zu erkennen und für alle Kinder möglichst günstige Voraussetzungen für eine gute Schulzeit zu schaffen.
Obligatorische Inhalte der Schulärztlichen Vorsorge-Untersuchung
- Kontrolle der Augen und der Ohren
- Messen der Körpergrösse und des Gewichtes
- Überprüfung der Sprachentwicklung, der Bewegungskompetenzen und des logischen Denkens
- Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Impfschutzes (siehe auch Impfungen)
Vorsorge-Untersuchung von der Kinderärztin/dem Hausarzt bestätigen lassen
Die Durchführung der Vorsorge-Untersuchung durch den privaten Kinder-/Hausarzt oder die private Kinder-/Hausärztin muss dem Schulärztlichen Dienst bis zum 31. Oktober des ersten Kindergartenjahres bestätigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten einige Wochen vor dem 4. Geburtstag Ihres Kindes einen Informationsbrief mit einem orangen Bestätigungsfomular.
Bitte lassen Sie den Kinder-/Hausarzt dieses Bestätigungsformular ausfüllen. Am besten direkt nach dem Untersuch. Schicken Sie das ausgefüllte Bestätigungsformular an den Schulärztlichen Dienst in Ihrem Schulkreis - die Adresse finden Sie bei den Standorten.
Wir bitten Sie auch darum, dem Bestätigungsformular eine Kopie des Impfausweises beizulegen. Nur so kann der Schulärztliche Dienst im Fall von ansteckenden Krankheiten in der Schule schnell sinnvolle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Schulkinder einleiten.
Wenn Sie das Formular nicht mehr haben, können Sie es hier herunterladen:
Wenn Sie keinen Kinder-/Hausarzt haben, kann der Schulärztliche Dienst die Vorsorge-Untersuchung durchführen. Melden Sie sich in diesem Fall in der zuständigen schulärztlichen Praxis in Ihrem Schulkreis.
Informationsbrief für Eltern in 13 Sprachen
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Sie können sich aber auch an den Schularzt oder die Schulärztin Ihres Schulkreises wenden Standorte Schulärztlicher Dienst